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mike1966
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 11:26    Titel: Unterhalt Antworten mit Zitat

Hallo, habe eine Frage

In einem Notarvertrag wurde der Unterhalt u. alles weitere geregelt. F hatte einen neuen u. ihre Unterhaltszahlungen beschränkten sich auf 2 Jahre. Sie übernahm die 2. Hälfte des ehem. gemeinsamen Hauses.- Mann wurde ausgezahlt. Es sind 2 Kinder vorhanden (12 +15). Mann ist seit einem Jahr wiederverheiratet.
Jetzt zur Frage:
Wenn die Frau sich jetzt von ihrem neuen Lebensgef. nach 5 Jahren wieder tennt, hat sie dann erneut Anspruch auf Unterhaltszählungen vom 1.Mann? Wenn ja, in der Höhe wie im Notarvertrag festgeschrieben? Wird bei evtlén Neuberechnungen das Gehalt des Exmannes + das seiner neuen Ehefrau zusammengerechnet ? Inwieweit kann eine neue Ehefrau , was Zahlungen angeht, überhaupt eingebunden werden ?
Wielange muß mann überhaupt für ExFrau u. Kinder bezahlen? Wie hoch kann einen Ausbildungsvergütung der Kinder mal gegengerechnet werden ?
Fragen über Fragen, ich hoffe auf einige Antworten

Gruß u. Vielen Dank
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