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Beweismittel

 
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didisch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 11:45    Titel: Beweismittel Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben vom Ordnungsamt der Stadt eine Anhörung über eine Ordnungswidrigkeit bekommen.
Beweismittel : Anzeige

Gibt es eine irgend eine Möglichkeit, den Namen zu erfahren, der die Anzeige erstattet hat? Wäre für uns sehr wichtig. Die Behörde verweigert jede Auskunft dazu .

Danke für eure Hilfe !
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe hier, insbesondere die von AO77 geposteten Urteile:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=46490&

Behandelt wurde dort zwar explizit nur das Verfahren in Steuersachen, in denen die Daten des Anzeigeerstatters nach §30AO geschützt sind, in "normalen" Verfahren ist die Rechtslage jedoch zumindest aufgrund §16 BDSG ähnlich.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
in der Anhörung bzw. evtl. Verwarnung muss der Name nicht genannt werden.
Falls es zu einem Bußgeldbescheid kommt, ist jedoch der Name des "Zeugen" zu nennen.

Gruß
HaWeThie
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siggi11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

heißt da im Klartext, daß der Betroffene die Anhörung verstreichen lassen soll, auf den Bußgeldbescheid wartet und dann ggf. Widerspruch einlegt, wenn er z.B. die Unglaubwürdigkeit oder besondere Umstände in Zusammenhang mit dieser Person beweisen kann. ?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich ist das,
aber - wenn man eine vorgeworfene OWi nicht begangen hat: warum sollte man auf die Anhörung nicht reagieren???
Oder meint da etwa jemand, die Beamten haben nix besseres zu tun, als unberechtigte Bußgeldbescheide zu erlassen und später die Verfahren wieder einzustellen?? Winken

Gruß
HaweThie

PS: im OWi -Verfahren heißt das Einspruch, nicht Widerspruch
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