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wir haben vom Ordnungsamt der Stadt eine Anhörung über eine Ordnungswidrigkeit bekommen.
Beweismittel : Anzeige
Gibt es eine irgend eine Möglichkeit, den Namen zu erfahren, der die Anzeige erstattet hat? Wäre für uns sehr wichtig. Die Behörde verweigert jede Auskunft dazu .
Behandelt wurde dort zwar explizit nur das Verfahren in Steuersachen, in denen die Daten des Anzeigeerstatters nach §30AO geschützt sind, in "normalen" Verfahren ist die Rechtslage jedoch zumindest aufgrund §16 BDSG ähnlich. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Hi
in der Anhörung bzw. evtl. Verwarnung muss der Name nicht genannt werden.
Falls es zu einem Bußgeldbescheid kommt, ist jedoch der Name des "Zeugen" zu nennen.
heißt da im Klartext, daß der Betroffene die Anhörung verstreichen lassen soll, auf den Bußgeldbescheid wartet und dann ggf. Widerspruch einlegt, wenn er z.B. die Unglaubwürdigkeit oder besondere Umstände in Zusammenhang mit dieser Person beweisen kann. ?
Möglich ist das,
aber - wenn man eine vorgeworfene OWi nicht begangen hat: warum sollte man auf die Anhörung nicht reagieren???
Oder meint da etwa jemand, die Beamten haben nix besseres zu tun, als unberechtigte Bußgeldbescheide zu erlassen und später die Verfahren wieder einzustellen??
Gruß
HaweThie
PS: im OWi -Verfahren heißt das Einspruch, nicht Widerspruch
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