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angenommen, A+B möchten heiraten. Suchen sich eine nette Location. Finden einen netten Gutshof mit Kirche. Bekommen dann den Mietvertrag für das Gebäude (Gutshof). In diesem Mietvertrag werden alle etwaigen Schadenersatzansprüchen von Personen, die an diesem Tag dem Gutshof sind und zu Schaden kommen (wodurch auch immer) vertraglich auf den Mieter übertragen. Ist dies so überhaupt zulässig (hier werden schließlich die Ansprüche der Geschädigten "beschnitten") und können sich A+B durch eine Veranstaltungs-HA überhaupt komplett absichern? Ich denke da besonders an Unfälle auf dem Gutshof, die durch z.B. bauliche Mängel (Treppen oder im schlimmsten Fall Gebäudeeinsturz) entstehen? Sollte die Klausel ungültig gegenüber den Geschädigten sein, kann der Vermieter aufgrund der Klausel A+B nach Bezahlung der Schäden in Regress nehmen? Da kein "gesetzlicher Anspruch privatrechtlichen Inhalts" würde die Veranstaltungs-HA auch nicht greifen, oder?
es herrscht grundsätzlich vertragsfreiheit und die phv greift in dem beschriebenen fall nicht.
ich gehe davon aus, dass der vermieter sich hier einfach von ansprüchen freistellen möchte, wenn z.b. jemand auf dem gelände einen schaden erleidet (stolpern, umknicken, usw. - ein gutshof ist ja i.d.r. kein ebender ballsaal).
eine kurzfristige veranstalter-hp ist aber für kleines geld zu bekommen - oder die gäste auf eigene gefahr zur hochzeit laden _________________ MfG,
Duisburger
Bin gerade dabei, mich wegen einer kurzfristigen HA zu erkundigen. Allerdings ist man ziemlich verwundert, da hier zu Hochzeiten wohl kaum einer anfragt. Naja, abwarten was kommt.
Veranstaltungshaftpflicht für die Durchführung einer Hochzeitsfeier ... nunja.
Eine Hochzeit gehört unstreitig zu den "Gefahren des täglichen Lebens". Und ebendie sind in der PHV versichert.
Also die Durchführung einer privaten Feier, auch wenn es eine etwas größere Hochzeitsfeier ist, ist problemlos in der PHV mitversichert.
Zur Frage, ob die Ansprüche aus dem Mietvertrag auch alle mitversichert sind: das wird etwas schwieriger zu beantworten.
Grundsätzlich ist ja die "durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht" mitversichert. Als Beispiel kann man die winterliche Streupflicht des Wohnungsmieters sehen, die dem Mieter per Mietvertrag übertragen wird. Wenn er hierbei fahrlässig einen Schaden verursacht, kümmert sich seine PHV drum. Ähnlich kann man das hier sehen. Definitive Aussagen hierzu gibt´s allerdings von mir nicht. Dazu müsste man den kompletten Mietvertrag kennen.
Vorschlag: Die bestehende PHV von der Geschichte informieren, Kopie dieses Mietvertrages mit der "Haftungsübernahmeklausel" dorthinschicken und fragen, welche dieser vertraglich übernommenen Risiken bereits von der PHV abgedeckt sind, welche ggf. kurzfristig eingeschlossen weden müssen und für welche es keinen Versicherungsschutz gibt. Aber nicht den Vertreter fragen, sondern direkt den Versicherer. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
danke für die ausführliche Info, Mogli. So hab ich es inzwischen auch gemacht. Der Mietvertrag geht an die entsprechende Abteilung um zu prüfen, welche Risiken über die PHV und welche über die Veranstaltungs-HA abgedeckt werden können. Und welches Restrisiko bei mir verbleibt.
Beim Thema Mietsachschäden kann man über die Veranstaltungs-HA Bereiche wie Feuer, Abwasser und noch zwei weitere Gefahren (hab ich gerade nicht da) einschließen.
Prinzipiell geht es ja wirklich darum, existenzgefährdende Risiken zu versichern. Um den Kratzer im Parkett gehts mir gar nicht.
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