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Verfasst am: 22.09.04, 09:47 Titel: KÜNDIGUNG EINES LEBENSLANGEN WOHNRECHTS
Vor ca. 10 Jahren kauften wir das Haus meiner Mutter, um ihr die drohende Zwangsversteigerung zu ersparen. Der vormals von iihr genannte Kaufpreis ging weit über das von uns gesetzte Limit hinaus, weil ein großer Teil ihrer Altschulden hinzukam.
Wir beschlossen daher den Kauf nicht zu tätigen. Daraufhin bekamen wir von meiner Mutter 10.000,-- Euro ohne weitere Verpflichtungen dazu, weitere 10.000,-- Euro haben wir als zinsloses Darlehen bekommen.--- Den größten Teil haben wir selbst unter jahrelangen großen Entbehrungen selbst aufgebracht. Wir zahlen immer noch.
Kurz nachdem sämtlich Umschreibungen, auch bezüglich ihres lebenslangen Wohnrechts, erledigt waren, begann sie in dem Haus mit der Zucht von Kleinhunderassen. Auch dieses haben wir um des lieben Frieden willens geduldet. Allerdings wußten wir auch nie wirklich, wie viele Hunde sie denn nun tatsächlich besitzt, da die Tiere bei Besuchen unsererseits stets weggesperrt wurden.
Vor ca. 6 Jahren zog meine Mutter dann während der Sommermonate in ein von ihr käuflich erworbenes Haus in einer Nachbargemeinde. (Hundesteuerregelung wird dort anders gehandhabt.) Seit nunmehr 2 Jahren verbringt sie dort auch die Wintermonate. Das Haus in dem sie das lebenslange Wohnrecht besitzt, wird nur ca. 1 X wöchentlich aufgesucht, um dort die Wäsche zu waschen und um das Nötigste zu erledigen. - Es verfällt zusehends. Auf mein zweimaliges Bitten, uns
dort einziehen zu lassen, um immense Kosten zu sparen, ist sie nicht eingegangen.
Weil wir nämlich als Familie mit drei Kindern und selbstständige Handwerker immer nur von der Hand in den Mund gelebt haben, konnten wir ihr bisher die als Darlehen gegebenen 10.000,-- Euro bis auf einen kleinen Teil noch nicht zurückzahlen. -
Im Januar diesen Jahres fing sie tatsächlich an, die Forderung nebst Zinsen einzuklagen.
Bis jetzt geht das ganze Geplänkel von Anwalt zu Anwalt und belastet die ganze Familie.
Wie komme ich aus dieser Schreckensnummer bloß wieder heraus. Für Antworten bin ich dankbar und zwar auf folgende Fragen:
1. Läßt sich der Kauf des Hauses komplett rückabwickeln, denn sie hat ja Vermögen gehabt?
2. Läßt sich das Wohnrecht aufkündigen, weil sie das Haus ja verfallen läßt, so daß wir dort einziehen könnten?
Verfasst am: 22.09.04, 22:13 Titel: Re: KÜNDIGUNG EINES LEBENSLANGEN WOHNRECHTS
Zwangsversteigerung24 hat folgendes geschrieben::
Es kommt darauf an, an welcher Stelle im Grundbuch das Wohnrecht steht und welche Pflichten damit verbunden sind.
Das Wohnrecht steht nicht an erster Stelle im Grundbuch. Desweiteren ist dort nur vermerkt, daß sie die anfallenden Nebenkosten zu übernehmen hat, da sie ja dort mietfrei wohnt. Alles andere wie z.B. Instandhaltung des Hauses, Reparaturen etc. hat sie uns damals mündlich zugesichert... . Wir haben auf einen Eintrag verzichtet..., es ist ja meine Mutter...! Heute würde ich absolut anders vorgehen, aber das hilft mir im Moment nicht weiter.
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