Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - fehlende Unterlagen in der Bauakte beim Bauamt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

fehlende Unterlagen in der Bauakte beim Bauamt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Carsten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.11.04, 00:58    Titel: fehlende Unterlagen in der Bauakte beim Bauamt Antworten mit Zitat

fehlende Unterlagen in der Bauakte beim Bauamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn das Bauamt 20-30 Jahre nach einem Umbau bemerkt, daß Unterlagen in der Bauakte beim Bauamt fehlen, kann das Bauamt dann einen neuen Bauantrag fordern, auch wenn das Bauamt in den 20 Jahren öfter vor Ort ( z.b: im Zuge einer Konzessionserteilung für eine Gaststätte ) war und "Schwarzbauten somit eigentlich bei den 5-10 Rundgängen sofort bemerkt hätten müssen ?

Danke !

Carsten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MGH
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.04, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist erstmal der Bauherr beweispflichtig. Er hat i.d.R. das Original der Baugenehmigung von damals erhalten. Wenn er seine Akten nicht aufbewahrt, kann er dies nicht auch von der Behörde verlangen. Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden ist nicht die Führung von Bauakten... dies wird nur nebenbei (hauptsächlich für den internen Gebrauch) gemacht.
Schwarzbauten verjähren nicht. Ob die Bauaufsicht bei den bisherigen Begehungen die Punkte hätte aufgreifen sollen, muß sie selbst "in pflichtgemäßem Ermessen" prüfen.
Solange keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit (z. B. offensichtliche erhebliche Brandschutzmängel) können die Bauaufsichtsbehörden nahezu frei entscheiden ob etwas aufgegriffen wird.

P. S. Fehlen die Unterlagen wirklich? Oft wird nur die Formulierung gewählt: "...die erforderlichen Unterlangen(...) liegen uns nicht vor..." da eben nicht sicher ist, ob die Sache nie genehmigt wurde oder ob nur die erteilte Genehmigung nicht im Akt ist...
Nach oben
Carsten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.11.04, 10:41    Titel: Nachfrage - Fehlender Schlußabnahmeschein Antworten mit Zitat

Hallo !

Danke erstmal für die Antwort.

Ich gebe Ihnen ja recht, dass auch der Bauherr die Unterlagen aufheben muß.
Aber wenn z.B. auch hier die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, weil der Bauantrag von dem damaligen Mieter eingereicht wurde und diese beim Auszug nicht an den Vermieter weitergegeben hat, kann es schon mal vorkommen.

Mit den fehlenden Unterlagen, meine ich einen Nachtrag zur erteilten Baugenehmigung.
Ein Bauantrag wurde also gestellt.

Was ist eigentlich, wenn auch der Schlußabnahmeschein fehlt ?

Soweit ich weiß, darf ohne Schlußabnahmeschein ein Gebäude nicht genutzt werden.

Das hätte dem Bauamt doch auch schon früher auffallen "MÜSSEN", man kann doch nicht
im Verlauf von 20-30 Jahren mehr als 8 Gaststättenkonzessionen mit Begehung duch das Baumt erteilen um dann bei der 9. zu sagen, die Umbauten vor 30 Jahren wurden nicht genehmigt.

Die Baubehörde blamiert sich doch noch viel mehr.

Grüße,

Carsten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.