Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewinnbeteiligung an einer GmbH ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewinnbeteiligung an einer GmbH ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bayboxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 10:11    Titel: Gewinnbeteiligung an einer GmbH ? Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin total neu in diesem Forum, mir scheint aber, daß die Antworten ziemlich kompetent ausfallen.

Ich hätte folgende Frage:

Wie gestaltet man eine Gewinnbeteiligung an einer GmbH z.B. 33 % ohne Anteile an der Gesellschaft zu bekommen ?
Die Gewinnbeteilgung soll so gestaltet werden, daß der Gewinn nicht künstlich gedrückt werden kann, z.B. durch verdeckte Gewinnentnahmen, Provisionen oder Umsatzbeteiligungen.
Wie kann man sich für den Fall des Verkaufs der Gesellschaft absichern ?
Nimmt man als Grundlage den Bilanzgewinn oder den steuerlich relevanten Gewinn ?

Für Antworten oder Hinweise auf passende Literatur wäre ich überaus dankbar.

alles Gute
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die beste Lösung wäre eine stille Gesellschaft nach §§230ff HGB mit der GmbH. Der Vertrag über diese könnte dann entsprechend gestaltet werden.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
bayboxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke für die Antwort,
aber es sollte keine stille Gesellschaft sein, nur eine reine Gewinnbeteiligung auf eine bestimmte Zeit, allerdings mit Absicherung, falls die Gesellschaft in dieser Zeit verkauft werden sollte.
Grund für die Gewinnbeteiligung könnte z.B. das Einbringen von Wissen sein.
Die Besitzverhältnisse der Gesellschaft sollen bestehen bleiben, nur der Gewinn soll verteilt werden, allerdings so, daß er nicht künstlich geschmälert werden kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine Beteiligung vorliegt, sondern nur eine Dienstleitung (Beratung) erbracht wird, sollte man es besser am Umsatz (ist eindeutiger) bemessen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bayboxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es denn keinen Begriff für den Gewinn einer Gesellschaft, bevor Provisionen, Beteiligungen oder ähnliches ausgezahlt wurden ?
Oder kennt jemand vielleicht Literatur dazu ?
_________________
was du heute kannst besorgen, kann morgen schon erledigt sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.