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Ohne Erlaubnis in Privatgewässer geangelt

 
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Ruhrpott
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 21:29    Titel: Ohne Erlaubnis in Privatgewässer geangelt Antworten mit Zitat

Hallo,
Person A, 19 Jahre alt, hat an einem 10 hektar großen Privatsee gefischt
(2 Ruten, über Nacht) und wurde am nächsten Tag von dem Besitzer erwischt.
Dieser sagte, er leitet alle Schritte ein, weil er kein Verständnis für das Verhalten von Person A hat.

Was kommt auf Person A für eine Strafe zu?

Person A besitzt den gültigen Jahresfischereischein, hat aber "vorsätzlich" an dem Privatgewässer geangelt. Es ist das erste Mal dass die Person ertappt wird.

Person A hat keine Fische entnommen bzw. weiß der Besitzer nichts von den zurückgesetzten Fischen.

Das Gelände ist nicht umzäunt und es ist nur der See auf dem Grundstück,
das Haus des Besitzer ist auf einem anderen Grundstück.

Vielen Dank
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 293 StGB
Fischwilderei

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

1.
fischt oder

2.
eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Was das bringt? Keine Ahnung. Tippe mal auf Strafbefehl und Geldstrafe.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Aileen
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Vater ist seit etlichen Jahrzehnten Fischereiaufseher und ich kann dir sagen, wenn du Pech hast, wird das als Vorstrafe enden, da es gleichgesetzt wird mit Wilderei. Kommt immer auf den Richter an, falls eine Anzeige gestellt wurde.
Manche handeln das als Kavalliersdelikt ab und es gibt nur eine Geldstrafe, manche sehen das etwas anders.
Wobei mit 19 Jahren könnte man Glück haben, daß das Jugendstrafrecht noch angewendet wird.

LG
Aileen
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hier steht nennt sich der Paragraf des Strafgesetzbuches Fischwilderei. Jagdwilderei ist § 292. Die wird etwas härter bestraft.
Dass ein möglicherweise noch Jugendlicher für Fischwilderei ne Vorstrafe kassiert, ist für mich eigentlich unvorstellbar.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,
habe da schon andere Sachen mitbekommen. Aber vielleicht ist man ja dort etwas gnädiger, da keine Fische sichergestellt wurden.
LG
Aileen
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Abrazo
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der dafür Tagessätze über 90 Tage kassieren sollte, gibts imho nur eins: Anwalt nehmen und Berufung einlegen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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