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Verfasst am: 26.04.06, 21:29 Titel: Ohne Erlaubnis in Privatgewässer geangelt
Hallo,
Person A, 19 Jahre alt, hat an einem 10 hektar großen Privatsee gefischt
(2 Ruten, über Nacht) und wurde am nächsten Tag von dem Besitzer erwischt.
Dieser sagte, er leitet alle Schritte ein, weil er kein Verständnis für das Verhalten von Person A hat.
Was kommt auf Person A für eine Strafe zu?
Person A besitzt den gültigen Jahresfischereischein, hat aber "vorsätzlich" an dem Privatgewässer geangelt. Es ist das erste Mal dass die Person ertappt wird.
Person A hat keine Fische entnommen bzw. weiß der Besitzer nichts von den zurückgesetzten Fischen.
Das Gelände ist nicht umzäunt und es ist nur der See auf dem Grundstück,
das Haus des Besitzer ist auf einem anderen Grundstück.
Hallo,
mein Vater ist seit etlichen Jahrzehnten Fischereiaufseher und ich kann dir sagen, wenn du Pech hast, wird das als Vorstrafe enden, da es gleichgesetzt wird mit Wilderei. Kommt immer auf den Richter an, falls eine Anzeige gestellt wurde.
Manche handeln das als Kavalliersdelikt ab und es gibt nur eine Geldstrafe, manche sehen das etwas anders.
Wobei mit 19 Jahren könnte man Glück haben, daß das Jugendstrafrecht noch angewendet wird.
Wie hier steht nennt sich der Paragraf des Strafgesetzbuches Fischwilderei. Jagdwilderei ist § 292. Die wird etwas härter bestraft.
Dass ein möglicherweise noch Jugendlicher für Fischwilderei ne Vorstrafe kassiert, ist für mich eigentlich unvorstellbar. _________________ Grüße,
Abrazo
Hallo Abrazo,
habe da schon andere Sachen mitbekommen. Aber vielleicht ist man ja dort etwas gnädiger, da keine Fische sichergestellt wurden.
LG
Aileen
Wenn der dafür Tagessätze über 90 Tage kassieren sollte, gibts imho nur eins: Anwalt nehmen und Berufung einlegen. _________________ Grüße,
Abrazo
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