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A ist berufstätig. Immer wenn er Abends nach Hause kommt, muss er feststellen dass sein Vorgarten "geschändet" wurde.
Um den Übeltäter zu entlarven, installiert er eine Überwachungskamera hinter seinem Fenster. Um auch Gesichter erkennen zu können, ist die Kamera nicht nur auf sein Grundstück gerichtet, sondern auch ein Stück auf die öffentliche Strasse. Bei Bewegungserkennung nimmt eine Software automatisch Videos auf.
Die Kamera ist auch über das Internet zu erreichen, sodass A auch gelegentlich von seinem Arbeitsplatz das Geschehen beobachten kann. (Ja, die Zeit hat er zwischendurch )
Mir fällt zumindest kein Grund ein, warum er es nicht tun dürfte.
Er überwacht ja sein eigenes Grundstück, das ist meines Wissens erlaubt. Und da die Kamera nur bei einer Bewegung angeht, filmt er ja nicht ständig irgendwelche bestimmten Leute, d.h. hier dürfte auch kein Verstoß gegen irgendwelche Privatssphären vorliegen.
Naja, jeder Passant der nah am Vorgarten vorbei geht, wird gefilmt.
Auch wenn nur Bewegung auf dem Grundstück erkannt wird, wird doch die Strasse mitgefilmt.
Und genau das ist der Knackpunkt an der Sache. Ich ich wüsste gerne, ob das rechtens ist.
Wenn es tatsaechlich veroeffentlicht wird ist das wohl ein Problem. Besser waere es wenn sie das ganze mit Passwort absichern. Inwieweit diese Beweise gerichtsverwertbar sind, weiss ich nicht.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.04.06, 17:05 Titel:
Ein Beweisverwertungsgebot für von Privatpersonen (im Gegensatz zu Strafverfolgungsbehörden) beigebrachte Beweismittel ist nur in sehr seltenen Fällen gegeben. Z.B. reicht eine bloße Straftat (z.B. Einbruch) bei der Beweisbeschaffung in der Regel nicht aus, das Beweismittel zu "verbrennen". Kritisch wird es, wenn verfassungsmäßige Rechte berührt werden - Beispiel Telefonmitschnitte, wobei auch da eine Verwertbarkeit dann gegeben sein kann, wenn eine nicht unerhebliche Straftat anders nicht nachzuweisen ist.
(Das ist naturgemäß eine sehr vereinfachende und unvollständige Darstellung dieses komplexen Themas, das sogar unter Fachleuten umstritten ist.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Kritisch wird es mit der Beweisverwertung allerdings dann, wenn auf die im privaten Bereich erfolgte Videoüberwachung nicht einmal hingewiesen wurde. V.a., wenn Gesichter erkennbar sind (und alles andere würde zur Überführung eines Täters wenig Sinn machen ) sind das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Die Daten werden schließlich nicht nur aufgezeichnet, sondern auch noch gespeichert.
In manchen Wohngebieten gibt es Straßenabschnitte, die man wirklich nicht gern entlangläuft, weil quasi der komplette Gehweg unter Überwachung steht .
A sollte sich lieber einen großen Hund anschaffen.
A sollte sich lieber einen großen Hund anschaffen.
Wie gesagt ist A berufstätig. Hätte er Zeit für einen Hund, könnte er auch selbst seinen Garten beobachten.
Wie auch immer, der Übeltäter wurde überführt. Nach ein paar warmen Worten und dem blossen Hinweis auf die Kamera, tauchte dieser bis jetzt nicht mehr im Vorgarten auf und wird das wohl auch in Zukunft meiden.
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