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Verfasst am: 25.11.04, 15:07 Titel: §26 zum schülerbafög
so, hier gleich meine frage!
was beinhaltet der § 26-und wann tritt es in kraft!
weil, die amtstanten sind nicht in der lage mir weitere auskünfte zu geben!
ich bin super pleite-meine ersparnisse sind weg-da das bafögamt seit 5 monaten meine antrag hat-und ich erst jetzt erfahren habe-das die unterlagen von meinem erzeuger noch fehlen-und er wohl keinen finger rührt!
somit wartet wohl das amt auf seinen verdienstnachweis-und muß zu sehen wie meine miete zahle-und woher ich nahrung bekomme!
Verfasst am: 26.11.04, 08:24 Titel: Re: §26 zum schülerbafög
Zitat:
was beinhaltet der § 26-und wann tritt es in kraft!
1. §26- was? StGB, BGB, StPO,....??????
2. es heisst DER §, also muss es auch heissen "wann tritt ER in kraft"
Zitat:
ich bin super pleite-meine ersparnisse sind weg-da das bafögamt seit 5 monaten meine antrag hat-und ich erst jetzt erfahren habe-das die unterlagen von meinem erzeuger noch fehlen-und er wohl keinen finger rührt!
tja, das problem kennen wir, ist leider nicht allzu selten
Zitat:
somit wartet wohl das amt auf seinen verdienstnachweis-und muß zu sehen wie meine miete zahle-und woher ich nahrung bekomme!
auch das kennen wir so geht´s uns allen! wie wär´s mit ein wenig arbeit???
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