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§26 zum schülerbafög

 
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dicke krawatte
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.04, 15:07    Titel: §26 zum schülerbafög Antworten mit Zitat

Traurig
so, hier gleich meine frage!
was beinhaltet der § 26-und wann tritt es in kraft!
weil, die amtstanten sind nicht in der lage mir weitere auskünfte zu geben!
ich bin super pleite-meine ersparnisse sind weg-da das bafögamt seit 5 monaten meine antrag hat-und ich erst jetzt erfahren habe-das die unterlagen von meinem erzeuger noch fehlen-und er wohl keinen finger rührt!
somit wartet wohl das amt auf seinen verdienstnachweis-und muß zu sehen wie meine miete zahle-und woher ich nahrung bekomme!

ne schnelle antwort wär toll!
merci
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.11.04, 08:24    Titel: Re: §26 zum schülerbafög Antworten mit Zitat

Zitat:
was beinhaltet der § 26-und wann tritt es in kraft!


1. §26- was? StGB, BGB, StPO,....??????
2. es heisst DER §, also muss es auch heissen "wann tritt ER in kraft"

Zitat:
ich bin super pleite-meine ersparnisse sind weg-da das bafögamt seit 5 monaten meine antrag hat-und ich erst jetzt erfahren habe-das die unterlagen von meinem erzeuger noch fehlen-und er wohl keinen finger rührt!


tja, das problem kennen wir, ist leider nicht allzu selten

Zitat:
somit wartet wohl das amt auf seinen verdienstnachweis-und muß zu sehen wie meine miete zahle-und woher ich nahrung bekomme!



auch das kennen wir so geht´s uns allen! wie wär´s mit ein wenig arbeit???
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