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Hunde aus dem Ausland mitbringen

 
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Sphynxie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 15:18    Titel: Hunde aus dem Ausland mitbringen Antworten mit Zitat

Folgender Fall: Familie F lebt im Ausland und besitzt 2 Dobermann-Weibchen (absolute Familienhunde, also keine Ausstellung, Schutzhundausbildung, Sport o.ä), nun steht mittelfristig ein längerer Aufenthalt (beruflich bedingt) in Deutschland bevor. Familie F möchte ihre Hunde gern mitnehmen. Was gilt zu beachten (insbes. "Kampfhundverordnung, usw.)???

MfG Sphynx
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip nichts.
Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem Dobermänner zu den Kampfhunden zählen.
War mal in NRW so, ist aber im Hundegesetz, das der Hundeverordnung folgte, abgeschafft worden.
Sag, in welches Bundesland sie ziehen will, dann kann man näheres dazu sagen.
Auf jeden Fall sollten die Tiere gechippt werden, wenn irgend möglich. Welcher Impfpass nötig ist und ähnliches müsste der Tierarzt wissen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 21:01    Titel: Re: Hunde aus dem Ausland mitbringen Antworten mit Zitat

Die Hunde müssen identifizierbar sein, also eine lesbare Tätowiernummer haben oder einen Transponder ("Chip") tragen.

Wenn die Familie aus einem EU-Land nach Deutschland einreist, dann reicht zusätzlich der sogenannte EU-Heimtierausweis, in dem eine gültige Tollwutschutzimpfung eingetragen ist. "Gültig" ist diese Schutzimpfung dann, wenn die Hunde mindestens 3 Wochen vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurden bzw. eine Wiederholungsimpfung in dem Zeitraum erfolgte, den der Impfstoffhersteller für seinen Impfstoff angibt. In den meisten EU-Ländern gibt es inzwischen Impfstoffe mit einer Gültigkeit bei Hunden bis zu 3 Jahren. Die Dauer des Impfschutzes wird im EU-Heimtierausweis vom impfenden Tierarzt eingetragen.

Reist die Familie aus einem Nicht-EU-Land ein, dann sollte sie sich bereits mehrere Monate vorher genaustens erkundigen, welche Vorausetzungen erfüllt werden müssen. So wird bei der Einreise aus vielen Nicht-EU-Ländern eine Tollwuttiterbestimmung verlangt, die zudem nur in bestimmten Ländern/Instituten erfolgen darf. Aus einigen Ländern können keine Hunde importiert werden, die jünger als 6 Monate alt sind.

Sollten die Hunde kupiert sein, sollte der Halter vor der Einreise beim Veterinäramtes seines künftigen Wohnsitzes nachfragen, welche Genemigungen für den Import bzw. die Haltung eingeholt werden müssen. Sollte bei zwei Familienhunden, die vorher schon länger in der Familie gelebt haben, keine Probleme geben.

LG Waschbärin
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Sphynxie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ abrazo & Waschbärin: danke für die Infos. Es würde nach Niedersachsen gehen. Die Hunde kämen aus einem Nicht-EU Land (Mexiko). Hmmm, werd' mal bei der Deutschen Botschaft nochmal gucken, da stand nämlich was zu den Einfuhrbestimmungen, aber eben nichts genaueres zum Thema "Kampfhunde", aber wenn Dobermänner ohnehin nicht (mehr) als solche betrachtet werden, dürfte es doch keine Probleme geben, oder?
Zum Thema kupierte Hunde: eine ist vollkupiert und die andere nur halb kupiert, weshalb brauche ich eine Genehmigung? Ich weiss, dass man in Deutschland grundsätzlich nicht kupieren darf, und nach der Operation der Ohren an der vollkupierten Hündin (die Schwänze waren bereits kupiert) wurde mir auch klar, dass es echt nicht vertretbar ist, aber die Hunde sind doch nun schonmal kupiert... Es handelt sich um ausgewachsene Hunde (6 Jahre alte Wurfschwestern).

Gruss Sphynx
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sphynx,

wenn ein Hund aus den USA nach Deutschland kommt, muß auf jeden Fall vor der Einfuhr eine Titerkontrolle gemacht werden. Die Krux dabei ist, daß sie nicht in einem amerikanischen Labor gemacht werden darf, sondern in einem deutschen oder europäischen gemacht werden muß (da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher ob innerhalb der EU oder innerhalb Deutschlands; ich weiß nur, daß Deutsche nach einem Amerikaaufenthalt mit Hund diesen nicht wieder mit nach Deutschland nehmen durften, weil dessen Titerbestimmung von einem amerikanischen Labor durchgeführt wurde).

Bei eine Einreise aus Mexiko wird das nicht anders sein.

Erkundigt Euch bei der deutschen Botschaft. Wer absolut fit ist bezüglich dem weltweiten Transport von Hunden und somit auch alle Einreisebestimmungen/Genehmigungen kennt, ist Gradlyn Kennels ( http://www.gkair.de/de/index_de.htm bzw. http://www.gkair.de/eng/index_eng.htm ). Gradlyn ist übrigens das beste, was Hunden passieren kann, wenn sie fliegen müssen, sie sind dann sozusagen 1. Klasse-Passagiere, werden z.B. als letztes ins Flugzeug verbracht, nicht auf dem Gepäckwagen, sondern im PKW, und als erstes wieder ausgeladen und sofort in den Veterinärbereich verbracht etc. Als Privatperson hat man nicht die Möglichkeiten das alles so zu organisieren.

LG Waschbärin
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sphynx!
Vielleicht hilft dir das weiter: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3731898_L20.pdf
LG
Aileen
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Sphynxie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ Waschbärin: danke für den link! Das hört sich ja super an! Erste Klasse fliegen, na da werde ich doch glatt neidisch... Lachen Ich werde die mal fragen, was man also wg. Titer und so zu beachten hat...

@ Aileen: danke für den Gesetzestext. Wenn ich den richtig auslege, dann gelten die hier genannten Doberfrauen nicht von vorneherein als "gefährliche Hunde", sie müssten erst einen Spaziergänger angefallen haben (*scherz*), um dann auf ihr Wesen geprüft zu werden usw. - richtig??? Also erstmal keine gesonderte Erlaubnis und kein Maulkorb...

Wie sieht es aber mit der Genehmigung wegen Kupiertsein aus? Waschbärin erwähnte da etwas, aber in diesem Gesetz wird darüber kein Wort verloren...

LG Sphynx
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Catlady
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss ist die EInfuhr kupierter Hunde nur in die Schweiz verboten
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sphynxie hat folgendes geschrieben::

Wie sieht es aber mit der Genehmigung wegen Kupiertsein aus? Waschbärin erwähnte da etwas, aber in diesem Gesetz wird darüber kein Wort verloren...


Hallo Sphynxie,

ich glaube, der Hundehalter braucht einen Nachweis oder muß eine schriftliche Erklärung abgeben, daß die Hunde in einem Land kupiert wurden, in dem zum Zeitpunkt des Kupierens kein Kupierverbot bestanden hat.

Aber auch darüber wissen die bei Gradlyn bescheid, die kennen sich top aus mit sämtlichen Einfuhrbestimmungen aller Länder und bereiten alles perfekt vor, wenn man ihre Dienste in Anspruch nimmt (was ich nur empfehlen kann).

LG Waschbärin
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Sphynx!
Du brauchst keine Genehmigung weil der Hund kupiert ist.
Das gilt nur für die Schweiz. Da hat Catlady recht!
Die ganzen kupierten Dobis und Rottis in Deutschland kommen meist aus NL oder B.
Du brauchst nur eine Bescheinigung wenn du ausstellen möchtest. Darin muß vom TA bescheinigt werden, daß die kupierten Gliedmaßen aufgrund einer medizinischen Indikatin durchgeführt wurden (z.B. Trümmerbruch in der Rute, Blutohr oder sonst was).
Ist zur Einfuhr aber uninteressant!
LG
Aileen
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aileen,

eine Bekannte hat am Frankfurter Flughafen bei der Einfuhr eines kupierten Hundes aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ein entsprechendes Formblatt ausfüllen müssen.

Meiner Ansicht nach ist es besser, wenn Sphynxie sich diesbezüglich vorher erkkundigt. Nicht, das nachher irgend eine Unterlage fehlt.

Im übrigen mußt Du in Deutschland nachweisen können, daß Dein Hund nicht tierschutzwidrig kupiert wurde, sollte Dich jemand beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Bei einem Vereinskollegen wurde das mal kontrolliert. Auf dem Schriftstück muß stehen, in welchem Land der Hund kupiert wurde (dort darf es kein Kupierverbot geben) und der Halter muß nachweisen können, daß er den Hund erst dann nach Deutschland gebracht bzw. gekauft hat, als die Wundränder bereits abgeheilt waren (d.h. der Hund darf nicht direkt nach dem Kupieren nach Deutschland verbracht werden, sondern erst Wochen später).

Möglich, daß der Veterinär am Ankunftsflughafen keinen entsprechenden Nachweis verlangt und sich einfach am Herkunftsland der Hunde orientiert. Manchmal gerät man aber auch an einen Pingel. Insofern halte ich es für besser, vorher alles abzuklären. Die Hunde sitzen lange genug in ihren Boxen, da würde ich alles, was am Flughafen zu Verzögerungen führen könnte, vor dem Flug abklären, um die Hunde so schnell wie möglich in Empfang nehmen zu können.

LG Waschbärin
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