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Muss mir der Polizist seinen Namen nennen?

 
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santa_crooz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 3
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 13:38    Titel: Muss mir der Polizist seinen Namen nennen? Antworten mit Zitat

Wurde heute angehalten, weil ich mit dem Fahrrad beim Rechtsabbiegen ein Rotlicht missachtet hab. Ok, das geschieht mir recht, ich hab nicht aufgepasst - hab nicht mal bemerkt, dass da eine Ampel stand - und bin einfach mit den anderen Radfahrern mitgezogen. Ich war der Einzige, der dann noch nach der nächsten Ampel angehalten werden konnte. Dafür krieg ich einen Punkt und darf zahlen - aber mir geht's um was anderes: einen der Polizisten hab ich an einem Muttermal im Gesicht und an seinem derb-bayrischen Mundwerk wiedererkannt. Der hatte mich vor sieben Jahren mal ziemlich schikaniert und mir dann, als er geblickt hat dass ich mich beschweren würde, einen falschen Namen genannt bzw. von Hand auf die Visitenkarte seines Kollegen geschrieben. Das konnte man gut lesen, nur war der Typ bei der entsprechenden Einsatzhundertschaft gar nicht bekannt und der Kollege wußte von nichts. Dem bin ich heute also wieder begegnet und wollte nochmals seinen Namen wissen, da hat er nur gemeint, den würde er mir jetzt nicht sagen, der stehe auf dem Bescheid )oder was auch immer ich kriegen würde wegen der Ampel-Geschichte).
Nun meine Frage: muss mir ein Polizist auf Anfrage seinen Namen mitteilen oder muss ich mich mit der Abwarten-und-dann-wissen-Sie-es-Abfertigung abfinden?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Nichts für ungut, aber das Thema wurde hier bereits behandelt. Einfach mal die Suchfunktion benutzen.

Grüssle
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

@Obermotzbruder : Du hast die Ausrufezeichen Pfeil Pfeil Frage Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen Pfeil Pfeil vergessen ! Sehr glücklich

@santa-crooz :Obermotzbruder hat Recht, dazu gibt es "weiter unten" ellenlange Diskussionen. Für´s Erste können Sie mal hier kucken :

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=64369

da können Sie zunächst feststellen, dass so einiges bei der Polizei Ländersache ist.

Herzliche Grüsse

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Liebste Lulu Geschockt

Ich verstehe nur Bahnhof oder meinten Sie Ukupano malente schi belaamento rapido qon schitobello man karor.

bullavento

Grüssle Lachen Lachen Lachen Lachen
_________________
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz genau !

Oder hilfsweise GloriaD Winken


Liebe Grüsse !

Lulu
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Jetzt hab ich´s Lachen Lachen Lachen Lachen

Grüssle Lachen Lachen Lachen
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
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BeitragVerfasst am: 04.05.06, 20:09    Titel: Re: Muss mir der Polizist seinen Namen nennen? Antworten mit Zitat

santa_crooz hat folgendes geschrieben::
Wurde heute angehalten, weil ich mit dem Fahrrad beim Rechtsabbiegen ein Rotlicht missachtet hab. Ok, das geschieht mir recht, ich hab nicht aufgepasst - hab nicht mal bemerkt, dass da eine Ampel stand - und bin einfach mit den anderen Radfahrern mitgezogen. Ich war der Einzige, der dann noch nach der nächsten Ampel angehalten werden konnte. Dafür krieg ich einen Punkt und darf zahlen - aber mir geht's um was anderes: einen der Polizisten hab ich an einem Muttermal im Gesicht und an seinem derb-bayrischen Mundwerk wiedererkannt. Der hatte mich vor sieben Jahren mal ziemlich schikaniert und mir dann, als er geblickt hat dass ich mich beschweren würde, einen falschen Namen genannt bzw. von Hand auf die Visitenkarte seines Kollegen geschrieben. Das konnte man gut lesen, nur war der Typ bei der entsprechenden Einsatzhundertschaft gar nicht bekannt und der Kollege wußte von nichts. Dem bin ich heute also wieder begegnet und wollte nochmals seinen Namen wissen, da hat er nur gemeint, den würde er mir jetzt nicht sagen, der stehe auf dem Bescheid )oder was auch immer ich kriegen würde wegen der Ampel-Geschichte).
Nun meine Frage: muss mir ein Polizist auf Anfrage seinen Namen mitteilen oder muss ich mich mit der Abwarten-und-dann-wissen-Sie-es-Abfertigung abfinden?



Hallöle

Ein Polizeibeamter ist nach einschlägigen Polizeidienstvorschriften verpflichtet, Ihnen Namen und Dienststelle zu benennen. Mehr auch nicht. Allerdings muß er dies nicht, wenn Ihr Anersinnen darauf gerichtet ist, die polizeiliche Maßnahme zu ver- oder zu behindern.

Grüssle
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

die allseits "bekannte" dienstnummer gibt in wirklichkeit garnicht (hab ich im fernseher gesehen Lachen )
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Och, das würde ich mal so nicht sagen. Wenn ich mir mal so meinen betrachte.

Grüssle
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