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snooptb FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 03.05.06, 12:48 Titel: Versicherung lehnt kompl. Kostenübernahme des Gutachtens ab |
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Hallo zusammen,
folgender Fall:
Fahrzeug (von Person B) wurde durch Verkehrsteilnehmer (Person A) beschädigt.
Das Fahrzeug ist neuwertig (wert ca. 50000 €)
Person B hat ein Gutachten bei Fachwerkstatt (Xyz Benz) einholen lassen.
Betrag X (ohne MwSt) wird nicht voll ausgezahlt.
Begründung der Versicherungsgesellschaft: Es gäbe preiswertere Anbieter die nicht einen so hohen Stundenverrechnungssatz wie die Fachwerkstatt (Xyz Benz) hätten.
Es wird nun ein Preis von minus ca. 20 % angeboten.
Ist dieses rechtens? Muss man auf eine kostengünstigere Werkstatt ausweichen?
Vielen dank für die Hilfe.
Tobias |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 03.05.06, 12:57 Titel: |
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M.E. nein und nein. Wird aber immer wieder gern versucht. Ich würde (wenn ich denn gutgelaunt und freundlich bin) die Versicherung in einem kurzen Brief zur Zahlung der Summe lt. Gutachten (natürlich ohne MwSt.) auffordern, dafür eine Frist von zwei Wochen setzen (wobei ich davon ausgehe, daß die grundsätzliche Zahlungspflicht nicht bestritten wird) und gleichzeitig darauf hinweisen, daß ich bei Verstreichen der Frist einen Anwalt beauftragen werde.
Sollte ich nicht so gutgelaunt und nicht so freundlich sein, würde ich nicht schreiben und gleich einen Anwalt beauftragen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 03.05.06, 13:14 Titel: |
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So wie der Biber würde ich´s auch machen, ich würde die gegnerische Versicherung außerdem noch auf das bekannte "Porsche-Urteil" des BGH hinweisen (VI ZR 398/02). Da wurde nämlich ein ziemlich ähnlicher Fall entschieden. (Ob das Auto jetzt ein Porsche oder ein Xyz ist, sollte am grundsätzlichen Sachverhalt wenig ändern....) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 03.05.06, 13:22 Titel: |
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ja, es wird immer wieder so probiert, es sollte aber schon die Androhung eines Rechtsanwaltes reichen...denn es ist eigentlich auch den versicherern bekannt, dass die damit vor gericht hoffnunglos verlieren würden. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 03.05.06, 14:48 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | ja, es wird immer wieder so probiert, es sollte aber schon die Androhung eines Rechtsanwaltes reichen...denn es ist eigentlich auch den versicherern bekannt, dass die damit vor gericht hoffnunglos verlieren würden. |
Wo kann man diese BGH (VI ZR 398/02) oder andere genau nachlsesen, |
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Gast
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Verfasst am: 03.05.06, 14:56 Titel: |
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| rediman hat folgendes geschrieben:: |
Wo kann man diese BGH (VI ZR 398/02) oder andere genau nachlsesen, |
In eine juristische oder die nächste "etwas" bessere öffentliche Bibliothek gehen und Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2003 Seite 2086 ordern... |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 03.05.06, 15:05 Titel: |
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| rediman hat folgendes geschrieben:: |
Wo kann man diese BGH (VI ZR 398/02) oder andere genau nachlsesen, |
entweder, wie der Exrichter gesagt hat, in einer besseren Bibliothek, oder im Internet unter www.bundesgerichtshof.de , dann auf "Entscheidungen" klicken und dann das Aktenzeichen eingeben. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Gast
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Verfasst am: 03.05.06, 15:11 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: |
entweder, wie der Exrichter gesagt hat, in einer besseren Bibliothek, oder im Internet unter www.bundesgerichtshof.de , dann auf "Entscheidungen" klicken und dann das Aktenzeichen eingeben. |
Stimmt... nen Internetanschluss dürfte ja in der Tat vorhanden sein...  |
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DIDDIRO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 207 Wohnort: ja
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Verfasst am: 09.05.06, 11:28 Titel: so sind sie halt, |
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die Versicherungen
bei Vertragsunterschrift
bei Zahlungen und Kündigung  _________________ nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 09.05.06, 11:48 Titel: Re: so sind sie halt, |
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| DIDDIRO hat folgendes geschrieben:: | die Versicherungen
bei Vertragsunterschrift
bei Zahlungen und Kündigung  |
Bitte keine Stammtischparolen  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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DIDDIRO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 207 Wohnort: ja
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Verfasst am: 09.05.06, 12:14 Titel: Ha, |
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- B I N G O - _________________ nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro |
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Gesch4edigter noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.05.06, 21:03 Titel: |
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Hallo,
ich habe ein Fall, der hier sehr gut reinpasst:
| Zitat: | Fahrzeug (von Person B) wurde durch Verkehrsteilnehmer (Person A) beschädigt.
Das Fahrzeug ist gebraucht (Erstzulassung 05/98 )
Person B hat einen unabhängigen Gutachter hinzugezogen, welcher den Schaden mit brutto ~3600 € und den Wiederbeschaffungswert mit ~3000 € einschätzt.
Die Versicherung (von Person A) legt den Wiederbeschaffungswert netto (~2600 €) zu Grunde, subtrahiert das maximale Restwertangebot von ~1000 € und schickt dem Geschädigtem (Person B) einen Scheck über ~1600 €.
Die Person B bekommt vom Gutachter den unverbindlichen Rat das Fahrzeug in Reparatur zu geben, mit einer Nachbesichtigung die Ordnungsmässigkeit dieser bestätigen zu lassen und die Differenz des geschätzen Schadens netto (~3000 €) abzüglich der tatsächlichen Reparaturkosten brutto von der Versicherung einzufordern (*).
Person B hält Rücksprache mit dem Sachbearbeiter der Versicherung, welcher die Empfehlung des Gutachters erst nach mehrmaligem Nachfragen widerwillig als Alternative bestätigt.
Die Person B lässt den Schaden für brutto ~1600 € reparieren und schickt die Rechnung an die Versicherung
Der Gutachter bestätigt in einer Nachbesichtigung eine ordnungsgemässe Reparatur, wobei sich die Versicherung weigert die Differenz zu dem geschätzem Schaden netto zu bezahlen, und der Sachbearbeiter bestreitet jemals eine solche Vorgehensweise bestätigt zu haben. |
* warum hier typischerweise die geschätzen Nettokosten und die tatsächlichen Bruttokosten verwendet werden ist mir nicht ganz klar, aber ist laut Gutachter (und Sachbearbeiter) so...
Nun meiner Meinung nach ist da einiges dumm gelaufen, denn wenn Person B die Reparaturrechnung niemals an die Versicherung eingeschickt hätte, sondern nur die Bestätigung einer ordnungsgemässen Reparatur, hätte er mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit (nach Aussage des Gutachters basierend auf Erfahrungswerten) von der Versicherung anstandslos die 1400 € ausgezahlt bekommen.
Aber wer hat nun im Streitfall Recht? |
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