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Verfasst am: 03.05.06, 23:52 Titel: neuen Gutachter beauftragen?
Mein Sohn hatte mit 5 Jahren eine Tumor OP und noch ein Ventil im Kopf.
Wegen einer Strafsache wurde ein Gutachter beauftragt der herausbekommen sollte ob mein Sohn Zurechnungsfähig war zu dem Zeitpunkt.
Der Gutachter hatte damlas nichts feststellen können laut Gutachten.
Da ich davon ausgehe das das nicht stimmen kann, ist meine Frage ob es gesetzlich möglich ist einen neuen Gutachter zu beauftragen?
Sein Anwalt sagt das das nicht so einfach ist, was ich mir aber nicht vorstellen kann da ich im Nachhinein schon öfter den Eindruck hatte das er es sich zu leicht macht.
Daher möchte ich hier deswegen in diesem Forum danach fragen ob es möglich ist.
Die Sache soll vor dem Schöffengericht ausgetragen werden?
Sie können auf Ihre Kosten Gutachten einholen soviele Sie wollen. Das Gericht braucht nur einen weiteren Gutachter benennen wenn das Gericht Zweifel hat. Machen Sie ein Privatgutachten das belegt das der erste Gutachten falsch liegt. Dann wird das Gericht evtl eine anderen Gutachter beautragen oder Ihrem Glauben.
Nur weil Ihnen das Ergebniss nicht passt wird das Gericht kaum einen weiteren Gutachter holen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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