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Verfasst am: 04.05.06, 20:09 Titel: Schweizer nicht beim deutschen Gerichtstermin erschienen
Bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Forum bin. Mir fällt aber kein anderes ein. Falls jemand meint ich wäre in einem anderen Forum besser aufgehoben:
Bitte schreiben
Also: Folgender fiktiver Fall:
Ein Schweizer war Zeuge einer Körperverletzung bei einer Party in Deutschland, in deren Folge einem Mann von einem anderen Mann mit einer Flasche eine Gesichtsverletzung zugefügt wurde, die genäht werden mußte. Ein paar Wochen später mußter der Schweizer, der noch immer in Deutschland lebte (legal) eine Aussage bei der örtlichen Polizei machen, was er auch tat. Ca 1 Jahr später kam es zu einer Gerichtsverhandlung und der Schweizer, immer noch in Deutschland wohnhaft, allerdings in einer anderen Stadt, flog auf Gerichtskosten zum Termin, machte seine Aussage und flog wieder zurück. So weit so gut!
Ca. noch ein Jahr später fordert das Gericht ihn wieder auf als Zeuge bei einem anderen Verfahren gegen die selbe Person auszusagen. Zur selben Sache. Inzwischen wohnt der Schweizer allerdings wieder in der Schweiz und kann aus beruflichen Gründen unmöglich diesen Termin wahrnehmen. Er telefoniert auch mehrmals mit dem Richter und erklärt ihm die Lage. Der Richter sagt, er müsse kommen. Der Schweizer Zeuge würde allerdings mit Sicherheit seinen Job in der Schweiz verlieren, wenn er an diesem Tag nach Deutschland gehen würde und nicht in der Schweiz wäre. Der Richter sagt noch am Telefon "Zwingen können wir sie nicht, wie werden ja sehen, ob sie dann da sind"
Jetzt zu meiner Frage:
Kann es bei der nächsten Reise nach Deutschland evt Schwierigkeiten geben. Evt. sogar die Einreise verweigert werden o.ä.?
Wie ist es denn eigentlich, wenn man geistig so arm ist wie du? Ist das Leben dann einfacher, weil man ja soviele Dinge nicht begreifen muss? Oder ist es schwieriger, weil man auf die Leute neidisch ist, die klar im Kopf sind?. Aber wahrscheinlich kannst du das garnicht beurteilen.
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 04.05.06, 21:19 Titel:
Hallo !
Hat denn "der Schweizer" danach schon einen Brief, dieses Thema betreffend, vom Gericht bekommen ?
Anderenfalls könnte es auch Sinn machen, noch einmal bei Gericht anzurufen um nachzufragen..... (um es deutlich zu sagen : ich habe mal vor langer, langer Zeit einen Gerichtstermin als Zeuge verpasst, schlicht und ergreifend, weil dieser Brief in die Zeitschrift eines Automobilclubs gerutscht war, die ich als Mitglied immer bekomme....aber meist nicht lese, sondern gleich zum Altpapier gebe.....als ich den dann doch zufällig fand (zu spät) und dann hysterisch sofort beim Gericht anrief, wurde mir gesagt, es sei durchaus aufgefallen, dass ich nicht erschienen sei...die Sache konnte aber gut ohne meine "Mithilfe" geklärt werden, deshalb gab es da keinerlei Sanktionen gegen mich (allerdings ging es auch um etwas nicht ganz so dramatisches wie KV))
Also, möglicherweise hat das Gericht dann ganz einfach auf den Schweizer verzichten können und wollen (auch wegen der hohen Reisekosten vielleicht) und alles ist gar nicht so dramatisch ?
Herzliche Grüsse
Lulu[/list] _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Kann es bei der nächsten Reise nach Deutschland evt Schwierigkeiten geben.
Kann schon sein. Deutschland muss nicht jeden reinlassen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Der Brief des Gerichts an den Schweizer beinhaltet die Feststellung, dass bemerkt wurde, dass er nicht zum Gerichtstermin erschien´und ob er bereit wäre zu einem anderen Gerchtstermin auis der Schweiz nach Deutschland zukommen. FÜr den Schweizer stellt sich aber auch dieser Termin als großes Problem dar.
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 05.05.06, 09:05 Titel:
Hallo !
..... in Deutschland darf ein AG einen AN nicht davon abhalten oder in irgendeiner Art sanktionieren, wenn er als Zeuge geladen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei den Eidgenossen anders sein sollte ?
Ich möchte auch bemerken, dass Sie, so scheint es, für das Gericht als wichtiger Zeuge gelten, wenn Ihnen hier schon ein weiterer Termin "angeboten" wird.
Ich finde, Sie sollten sich auch ein wenig Gedanken machen, welche Konsequenzen Ihr Verhalten für den Ausgang des Prozesses haben könnte (und damit für Täter und Opfer)
Es wäre schön, wenn Sie dabei den Gedanken an Ihre eigene Bequemlichkeit ein wenig hintenan stellen könnten ? So ein Zeugenjob ist nicht nur eine moralische Verpflichtung.
In der Hoffnung, dass Sie die richtige Entscheidung treffen und mit Grüssen
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Es ist so, dass der Schweizer zu dem neuen Gerichtstermin wohl gehen wird.
Das Problem bei Freiberuflichen übrigens ist, sowohl in DE wie auch in CH, dass man eben nicht festangestellt und abgesichert ist, sondern einen Auftrag für einen bestimmten Zeitpunkt bekommen hat und den entweder ausführt oder eben nicht. Und wenn nicht, ist man weg vom Fenster. Was katastrophal sein kann.
Einem Angestellten kann der Arbeitgeber auch in CH natürlich nicht verwehren, seinen Bürgerpflichten nachzukommen.
Der Fall des Schweizers wäre, wegen seinen verschiedenen Parametern (Freiberuflich, Schweiz, 3. Mal die gleiche Aussage machen) schon etwas anders gelagert und ist mit dem Hinweis auf Bequemlichkeit und Moral nicht so einfach zu bewerten. Zumal die Zeugenaussage sowohl bei der Polizei, wie auch bei einem Gerichtstermin mit viel Zeit und Reisaufwand schon gemacht wurde. Man also schon gezeigt hat, dass man seinen Plichte nachkommt.
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