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recht.de :: Thema anzeigen - Hund nicht an der Leine - beim 3. x ins Tierheim???
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Hund nicht an der Leine - beim 3. x ins Tierheim???

 
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Paderfisch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 2
Wohnort: paderborn

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 09:52    Titel: Hund nicht an der Leine - beim 3. x ins Tierheim??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Meine Ma war gestern mit dem Hund spazieren und wurde vom Ordnungsamt (ein Polizist war auch mit dabei) angehalten, und musste 10 Euro bezahlen weil der Hund nicht angeleint war. Das ist auch soweit ok.
Der Polizist sagte dann allerdings noch das beim dritten mal, wenn die beiden erwischt würden, der Hund zuhause abgeholt würde und ins Tierheim kommen würde...!
Kann das denn sein??
Es ist ja keine Straftat, nur eine Ordnungswidrigkeit oder?
Vielen dank für die hilfe!
_________________
MfG

Paderfisch
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte den Polizisten mal gefragt, wo man das nachlesen kann.
Winken
_________________
Grüße,
Abrazo
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Milli Onär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Paderfisch!

Ich würde mal im entsprechenden Tierheim anrufen und mich erkundigen. Ansonsten: jetzt ist Brut- und Setzzeit (bis 15. Juli noch), da ist leider fast überall absoluter Leinenzwang - außer in Freilaufgebieten und auf Privatgrundstücken. Aber nicht jeder Hund jagd und ohne Leine ist es schöner - ich kann das gut verstehen, trotzdem keinen weiteren Ärger provozieren und Hundi brav anleinen.

MfG, Milli
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wär aber arg teuer für die Kommune. Die muss für die Unterbringung nämlich zahlen.
Ob der Rat damit einverstanden wäre?
Sch-meine, Geldbuße ist ne nette Einnahmequelle - aber so was?
Ich gehe mal davon aus, wenn es mein aufgrund zahlreicher Spaziergänge im gemeinsamen Revier dem Tierheim wohl bekannter Hund wäre, würde man ihn nach dem Abkassieren der üblichen Leckerchen über die Straße in den Park bringen und dann nach Hause schicken. Der kennt den Weg und weiß, wo er wohnt.
(Oder der Tierheimleiter würde anrufen: Abrazo, hol mal deinen Köter ab. Die Polizei hat den hier bei uns hinterlegt.)
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

sehen wir es mal von der logischen seite:

hat der polizist die personalien oder die hundemarken-nr. notiert ?

Nein ?

wie will er dir dann in zukunft nachweisen, dass du 3 mal den hund frei laufen hattest ?

ich gehe davon aus, dass dies nur eine "einschüchterungstaktik" war.
trotzdem würde ich dir, bzw. deinem mann raten, weiteren ärger zu vermeiden und den hund in solchen "sperrgebieten" an die leine zu nehmen.

gruss rudi
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Milli Onär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wär aber arg teuer für die Kommune. Die muss für die Unterbringung nämlich zahlen.
Ob der Rat damit einverstanden wäre?
Sch-meine, Geldbuße ist ne nette Einnahmequelle - aber so was?
Ich gehe mal davon aus, wenn es mein aufgrund zahlreicher Spaziergänge im gemeinsamen Revier dem Tierheim wohl bekannter Hund wäre, würde man ihn nach dem Abkassieren der üblichen Leckerchen über die Straße in den Park bringen und dann nach Hause schicken. Der kennt den Weg und weiß, wo er wohnt.
(Oder der Tierheimleiter würde anrufen: Abrazo, hol mal deinen Köter ab. Die Polizei hat den hier bei uns hinterlegt.)
Lachen



Hallo Abrazo!

War das jetzt nur fiktiv oder trifft die Geschichte zu? Winken

Hier läuft das anders: Wenn ein alleine freilaufender Hund eingefangen und ins Tierheim gebracht wird, muss der Halter hinterher Kosten dafür erstatten - hab mal gehört, es wären so ca. 11,- € pro Tag und falls Fahrtkosten anfielen, weil das Tierheim den Hund irgendwo abholen musste, kommen dafür auch noch mindestens 14,- € dazu. Aber wenn ein Hund alleine im Wald umherläuft, kann das tödlich für ihn enden, je nachdem, welcher Jäger zuständig ist ... Weinen

MfG, Milli
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immerdiedumme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 12:42    Titel: Hund nicht an der Leine ... Antworten mit Zitat

Hallo

Ja werden denn bei einer Ordnungswidrigkeit und einem entsprechenden Verwarnungsgeld keine persönlichen Angaben da rein geschrieben?

Muß da nicht drin stehen, daß Herr oder Frau Sowieso diese oder jene Ordnugswidrigkeit begangen hat und darum soundsoviel dafür bezahlen muß?

Gruß diedumme
(die noch nie ein Verwarngeld zahlen musste und es deshalb nicht weiß.)
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