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Folgende situation:
ich (non-eu) arbeite seit 2000 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni (davor viele jahre Student). Mein Aufenthaltserlaubnis enthält den zusatz "AE erlischt mit der Beendigung der Beschäftigung an der Uni x". Mein Vertrag ist auf 5 Jahre befristet und endet nächstes Jahr. Eine Arbeitserlaubnis habe ich nicht gebraucht, wahrscheinlich ging es um öffentliches Interesse.
Nun zum Problem:
Mein Ziel ist natürlich die Verlängerung des AE und die Streichung der o.g. Auflage. Am besten natürlich eine Niederlassungserlaubnis. Soviel ich verstanden habe, gibt es dafür 3 Punkte, die erfüllt werden müssen:
1. 5 jahre Beschäftigung zuvor (habe ich)
2. 60 monate einbezahlte Sozialversicherungen (habe ich)
3. gesicherter Lebensunterhalt (das ist der Knackpunkt)
Nun gehe ich vom worst-case aus, dass ich nicht sofort eine Anschlussstelle finde. Dann wäre mein Lebensunterhalt nicht gesichert. Alternative wäre Arbeitslosengeld. Allerdings stand irgendwo, dass meinesgleiche aufgrund des befristeten Aufenthaltes keinen anspruch auf das Arbeitslosengeld hat. Somit sind wir wieder am ausganspunkt.
Wie würden Sie meine Chancen einschätzen? Nach meinem Empfinden wird durch das neue Gesetz alles schlimmer. Was würden Sie mir empfehlen, soll ich mich früher in der Ausländerbehörde nach den Möglichkeiten der Verlängerung erkundigen? Ich habe Angst, mir was zu verbauen.
Wenn Sie zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld), dann wird Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden.
hallo an alle!
meine verlobte hat eine ae solange sie hier arbeitet.jetzt schliesst das restaurant und ihr droht die rueckreise.was kann ich tun,das sie hier bleiben kann denn wir wollten doch heiraten ?
danke fuer alle infos
baerle1202
da müßte man nähere Einzelheiten kennen, um die Frage beantworten zu können.
Wie lange ist Ihre Verlobte in Deutschland, mit welchem Visum kam sie, was für einen Aufenthaltstitel hat sie genau, mit welchen Auflagen ggfls., wie lange ist dieser noch gültig, welche Staatsangehörigkeit hat sie.
Gegebenenfalls sollte sie einen ausländerrechtlich erfahrenen Anwalt aufsuchen, der sie berät und vertritt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Wenn Sie zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld), dann wird Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden.
Stimmt im Prinzip, aber Arbeitslosengeld ist keine Transferleistung des Staates, sondern eine Versicherungsleistung, für die man Beiträge gezahlt hat. Erst Arbeitslosenhilfe bzw. ab 2005 Arbeitslosengeld II wäre eine staatliche Leistung.
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