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Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich hatte einen Einbruchschaden und bezüglich der Regulierung beruft sich die Versicherung auf Unterversicherung und kürzt entsprechend die Schadensumme.
Bei Vertragsabschluß war damals jedoch ein Versicherungsmakler in meiner Wohnung und hat nach Begutachtung meines Hausrates die entsprechende Versicherungssumme festgelegt. Diese liegt unter dem üblichen Regelsatz je qm. Aufgrund des vorhandenen Hausrates und der kleinen Wohnung war die festgelegte Versicherungssumme nach Aussage des Maklers völlig ausreichend.
Wie gesagt habe ich jetzt bei der Schadensregulierung das Problem der Unterversicherung.
Meine Frage ist nun, habe ich das Recht von der Versicherung eine genaue Wertermittlung meines Hausrates zu verlangen, um festzustellen, ob tatsächlich der Wert des Hausrates die Versicherungssumme übersteigt?
Nach meinen Berechnungen erreiche ich bei weitem nicht die Versicherungssumme.
Es ist allgemein üblich, dass Einbruchschäden vom Versicherer begutachtet werden. Dabei wird auch die eventuelle Unterversicherung festgestellt. Ist das nicht erfolgt? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Meine Frage ist nun, habe ich das Recht von der Versicherung eine genaue Wertermittlung meines Hausrates zu verlangen, um festzustellen, ob tatsächlich der Wert des Hausrates die Versicherungssumme übersteigt?
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ja klar. Wenn der Versicherer behauptet, es würde Unterversicherung vorliegen, dann hat er im Streitfall den Beweis dafür zu führen.
chris74 hat folgendes geschrieben::
Nach meinen Berechnungen erreiche ich bei weitem nicht die Versicherungssumme.
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Solche eigenen Berechnungen gehen allerdings gelegentlich daneben. Es ist für alle Sachen, auch wenn sie alt sind, der Neupreis anzusetzen, also den Preis, der für gleichwertige Sachen jetzt, heute, gezahlt wird, wenn man sie neu kauft. Da kann man sich schnell täuschen.
Trotzdem, wenn der Versicherer eine Unterversicherung vermutet, hat er das nachzuweisen. Die Behauptung alleine genügt natürlich nicht. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
In meinem Fall handelt es sich um einen Kellereinbruch bei dem verschiedene Gegenstände entwendet wurden.
Eine Begutachtung der Wohnung bzw. des Kellers ist durch die Versicherung nicht erfolgt.
Das der Wert des Hausrates zum Neuwert ermittelt werden muss, habe ich auch weitestgehend berücksichtigt. Zählen zum Hausrat auch z. B. Bodenbeläge (in meinem Fall Laminat), Tapeten, Türen usw.?
Also wenn ich aus den genannten Gründen der Schadensabrechnung widerspreche, müsste die Versicherung die Wertermittlung veranlassen?
Ich hoffe doch, dass dabei nicht die Bemühung eines Anwaltes bzw. eine gerichtliche Klärung nötig ist.
wie mogli schon schrieb.
wenn der versicherer eine unterversicherung behauptet ,muss er diese auch nachweisen. nicht nur dem grunde nach sondern auch die höhe der unterversicherung.
Zitat:
Unterversicherung bedeutet, die Versicherungssumme in Ihrer Police ist geringer als der tatsächliche Wert Ihres Hausrates. Stellt der Versicherer dies bei einem Schaden fest, kann er die Entschädigung kürzen. Ein Beispiel: Haben Sie in Ihrem Hausrat Gegenstände für insgesamt 50.000 Euro, aber nur eine Summe von 40.000 Euro versichert, erhalten Sie im Schadenfall nur 80 % der tatsächlich angefallenen Kosten.
kann es sein, das bei antragstellung zuwenig qm angegeben wurden? oder bewusst eine geringere versicherungssumme je qm gewünscht würde?
denn, wenn eine gewisse versicherungssumme (aktuell 650 €/qm) und die richtige wohnflächen-qm versichert wurden, gilt meistens unterversicherungsverzicht seitens des versicherers.
die versicherungssumme stellt dann zwar die höchstentschädigung dar, aber bei schäden unterhalb der versicherungssumme wird auf eine entsprechende quotierung des schadens verzichtet, auch wenn die versicherungssumme nicht dem tatsächlich wert des hausrates entspricht.
verlangen, das der versicherer ihre wohnung besichtigt und demenstprechend einen haargenauen wert festlegt können sie nicht.
daher vermute ich, das es hier nur um falsche qm und/oder geringere summen je qm geht, und daher die unterversicherung resultiert, denn der versicherer wird sicher nicht durch die gesamte wohnung schauen, und jedes detail mit wert aufnehmen und sich dann einen wert des hausrates ausrechnen...
deshalb:
wie groß ist die wohnfläche?
welche wohnfläche ist im versicherungsvertrag angegeben? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
daher vermute ich, das es hier nur um falsche qm und/oder geringere summen je qm geht, und daher die unterversicherung resultiert, denn der versicherer wird sicher nicht durch die gesamte wohnung schauen, und jedes detail mit wert aufnehmen und sich dann einen wert des hausrates ausrechnen...
Hallo talla,
einmal aufwachen bitte (auch wenns ja noch früh am Morgen ist)
chris74 hat folgendes geschrieben::
Bei Vertragsabschluß war damals jedoch ein Versicherungsmakler in meiner Wohnung und hat nach Begutachtung meines Hausrates die entsprechende Versicherungssumme festgelegt. Diese liegt unter dem üblichen Regelsatz je qm. Aufgrund des vorhandenen Hausrates und der kleinen Wohnung war die festgelegte Versicherungssumme nach Aussage des Maklers völlig ausreichend.
_________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
einmal aufwachen bitte (auch wenns ja noch früh am Morgen ist)
für nen außendienstler mag es früh am morgen sein
aber, stimmt, da hab ich nicht richtig gelesen.
allerdings ist makler auch nicht gleich versicherer. evtl. besteht damit ein schadenersatzanspruch gegen den makler.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 12.05.06, 10:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
für nen außendienstler mag es früh am morgen sein
Da ich heute allein im Büro bin, musste ich pünktlich um 9 Uhr hier sein. Fürchterlich. Mit Außendienst ist also heute nix
Aber um aufs Thema zurückzukommen: Wie kann denn ein Schadensachbearbeiter ohne Begutachtung des Einbruchs entscheiden, dass eine Unterversicherung besteht? Wie will er das nachweisen?? Er konnte es doch gar nicht prüfen? Das hört sich für mich schwer nach dem Motto an "Probieren kann mans ja mal...".
PS: Wobei ich Kunden immer die Pauschalregelung (oder höher) empfehle... Man sieht ja wohin die anderen Berechnungen im Schadenfall hinführen _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Das mit dem Unterversicherungsverzicht ist immer so eine Sache. Natürlich hätten alle Versicherer gerne, dass die Kunden Verungssummen abschließen, die jenseits von Gut und Böse liegen, aber maßgeblich ist doch wohl der tatsächliche Wert der versicherten Sachen!
Zur korrekten Feststellung müsste wohl immer ein Wertermittlungsbogen aufgenommen werden. Dies ist allerdings utopisch.
Zur Sache: Wenn die Klausel bzgl. Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart ist (es handelt sich hier übrigens um eine VR-spezifische Angelegenheit; der eine VR verlangt 650,-/qm wärend ein anderer vielleicht sogar gerne 700,-/qm hätte) dann nimmt der Versicherer idR einen Abzug vor ohne den Sachverhalt näher zu prüfen und so scheint es im angesprochenen Fall ja auch zu sein:
Zitat:
Eine Begutachtung der Wohnung bzw. des Kellers ist durch die Versicherung nicht erfolgt.
Hier sollte man den VR daraufhin weisen, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt gewesen ist und ein Abzug nicht in Betracht kommt. Die Versicherung möge sich des Gegenteils gerne überzeugen.
Was die Story anbelangt, man sollte immer die Pauschale wählen: Das hätten die Versicherungen wohl gerne so, aber warum sollte man, nur um die Pauschale zu vereinbaren, eine höhere Summe wählen, als tatsächlich an Werten vorhanden ist? Denn die komplette Summe würde bei einem Totalverlust dann auch nicht ausgezahlt! _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
Denn die komplette Summe würde bei einem Totalverlust dann auch nicht ausgezahlt!
Das ist richtig.
Allerdings:
1. Kein Nachprüfen der Unterversicherung im Schadenfall -> schnellere Bearbeitung
2. Der Wert ist nicht aus der Luft gegriffen. Wie immer bei Versicherungen beruht er auf Statistiken. Der Wert trifft also zum großen Teil zu.
3. Viele Kunden haben auf eine genaue Summenermittlung überhaupt keine Lust, da zeitraubend.
4. Die Summenermittlung ist häufig ungenau, da zu niedrig angesetzt, da viele Dinge vergessen werden.
5. Nennt man den Kunden den pauschal berechneten Wert, sagen 99% von ihnen, das das so zutrifft (ich spreche von normal ausgestatteten Wohnungen, keine Studentenbuden).
(Bei uns wird jeder Einbruch besichtigt.) _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
6. imenser verwaltungsaufwand, weil ständig was neues dazukommt, oder etwas wegfällt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten.
Die Wohnfläche wurde korrekt mit 45 qm angegeben, wie gesagt wurde die Versicherungssumme vom Makler (ca. 21000,- €) anhand des vorhandenen Hausrates im Vertrag festgelegt. Er begründete dies ähnlich der Argumentation des letzten Postings, dass es unnötig ist, die Versicherungssumme nach dem Pauschalsatz anzusetzen, wenn die tatsächlichen Werte diese Summe nicht erreichen. Darauf habe ich natürlich vertraut.
Die Versicherung beruft sich jetzt auf Unterversicherung, da kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, ohne nähere Prüfung.
Anhand der unterschiedlichen Meinungen hier, gehe ich mal davon aus, dass es schwierig sein wird, die Versicherung mittels Einspruch gegen die Abrechnung zu einer Wertermittlung zu bewegen.
.....gehe ich mal davon aus, dass es schwierig sein wird, die Versicherung mittels Einspruch gegen die Abrechnung zu einer Wertermittlung zu bewegen.
das kommt nu drauf an. Und zwar darauf, um wieviel Geld es denn tatsächlich geht.
Wollen wir mal davon ausgehen, dass der Versicherer eine Unterversicherung in Höhe von 30 % behauptet. Dann tun wir mal so, als sei ein Schaden in Höhe von 1.500 EUR entstanden. Dann geht es um 500 EUR, die der Versicherer zahlen soll, aber nicht zahlen will. Das ist für den Versicherer zunächst mal genug Geld, um sich (ggf. auch mit einigem Aufwand) drum zu streiten, aber meistens nicht genug, um sich deswegen vors Amtsgericht zerren zu lassen. Zumal der Versicherer ja die Beweislast hat, und der Beweis, dass tatsächlich Unterversicherung vorliegt und in welcher höhe, der steht ja noch aus.
Ich würde in so einem Fall hartnäckig bleiben, den Versicherer drauf hinweisen, dass er die behauptete Unterversicherung dezidiert nachweisen muss und ihm auch sagen, dass er diesen Beweis möglicherweise dem Amtsrichter vorlegen muss. Und dann mal abwarten was passiert. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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