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Maren Von Waldau FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 12.05.06, 10:23 Titel: Umbaumaßnamen... |
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Folgener Fall:
Zwei Parteien A (Vermieter und Eigentümer) und B (Mieter) haben zwei nebeneinanderliegende Wohnungen. Beide haben einen gemeinsamen Eingangbereich.
A verändert seine Wohnung: er mauert seine Wohnungstür daraufhin zu. A durchbricht die Außenwand an einer anderen Stelle und bringt dort eine neue Eingangtür an.
Ist dies genehmigungspflichtig? Wie verhält sich das mit der Vergabe der Hausnummern (vorher ja eine gemeinsame)?
Danke für Eure Anregungen!
LG
Maren |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 12.05.06, 11:55 Titel: |
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Eine Veränderung der Außenansicht ist genehmigungspflichtig. Zumindestens ist das der korrekte Weg. Ich denke aber, dass zu 75% sowas nicht eingereicht wird. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Maren Von Waldau FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 12.05.06, 12:18 Titel: |
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Danke ktown,
wie wird denn so ein "nicht genehmigen lassen" geahndet, wenn ein Dritter die ensprechende Behörde darauf aufmerksam macht? |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 12.05.06, 12:41 Titel: |
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Grundsätzlich könnte sowas eine Strafe nach sich ziehen. Aber hier denke ich weniger. Er müßte zumindestens einen Architekten nachträglich beauftragen und einen Bauantrag einreichen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Stadtplaner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 290
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Verfasst am: 12.05.06, 13:16 Titel: |
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Hallöchen,
die Veränderung ist eindeutig dem Bauordnungsrecht zuzuschreiben und wird in den jeweiligen Bauordnungen der Länder geregelt. Manche haben für Änderung in den Fassaden eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht eingeführt. Also nicht unbedingt ein Schwarzbau!!! _________________ So long
A+S |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 12.05.06, 13:27 Titel: |
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Das ist schön zu hören. In Rheinlandpfalz ist dieser Unsinn leider immer noch drin. Mußten schon einen Bauantrag stellen weil aus einem fenster eine Terrassentür wurde...kopfschüttel...da war der finanzeille und zeitliche Aufwand größer als die Tür ein zu bauen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Stadtplaner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 290
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Verfasst am: 12.05.06, 16:31 Titel: |
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Hallöchen,
ja, es ist sogar im § 61der Musterbauordnung von 2002 so vorgesehen... _________________ So long
A+S |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 12.05.06, 16:43 Titel: |
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Die Statik sollte kontrolliert werden!
Eine Hausnummer wird nur das Grundstück haben. |
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Maren Von Waldau FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 13.05.06, 00:02 Titel: |
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... auf dem Gründstück sind 5 (ursprünglich 4) Eingangstüren.... mit den Hausnummern 4, 6, 8, 10... die neue Eingangstür liegt jetzt neben 6
es handelt sich um einen Fall in NRW |
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Stadtplaner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 290
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