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Meldung der Hausrat?

 
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:00    Titel: Meldung der Hausrat? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

ich hätte da mal eine kleine, aber auch interessante Frage...

Es besteht ja bei manchen Leitungswasserschadensfällen, in Wohngebäuden
eine natürliche Doppelversicherung durch die bestehende Gebäudeversicherung des Vermieters und die Hausratversicherung des Mieters...

Hier existiert ja, sollten solche Schäden [ gemäß § 2 g) VHB ] aufkommen, ein Abkommen der Kostenteilung zwischen den beiden Versicherern...
I.d.R. zahlt erstmal die Wohngebäudeversicherung den kompletten Schaden und holt sich dann die Hälfte der hierfür angefallenen Kosten von der Hausrat-V. zurück.

Soweit so gut, jetzt zur Frage:

Darf der Gebäudeversicherer den Mieter zwingen Angaben zu seiner eventuell bestehenden Hausrat-V. zu machen Frage

Gibt es hierzu Gesetze oder Urteile Frage

Danke und viel Spaß!

Grüßle Dookie!
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde es mal so begründen:

der versicherungsnehmer ist gem. obliegenheiten verpflichtet, alles zumutbare zu tun (und darunter fällt auch auskünfte zu erteilen) was zur prüfung, klarstellung und auch minderung des schadenfalles beiträgt.

dazu gehört selbstverständlich auch zu klären, ob und in welchem umfang eine doppelversicherung besteht. außerdem muss auch geprüft werden, ob dieser schaden nicht doppelt "abkassiert" wird.

von daher würd ich das ganze auf die obliegenheiten im schadenfall abstellen...
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter ist ja aber nicht VN, sondern der Vermieter. Mir geht es mehr um die Sicht aus der Richtung des Gebäudeversicherers der ja kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Mieter hat...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

hm, das stimmt...

ich werd mal grübeln Winken
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Einfache Methode der Versicherer: Es werden immer die Originalrechnungen gefordert. Wenn sich jede Gesellschaft daran hält, gibts auch keine doppelten Auszahlungen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Einfache Methode der Versicherer: Es werden immer die Originalrechnungen gefordert. Wenn sich jede Gesellschaft daran hält, gibts auch keine doppelten Auszahlungen.


Auch wenn das zutreffdend ist , was du da schreibst, aber:
Mir gehts doch nicht um die doppelte Auszahlung, sondern darum, dass der Mieter sagen wir mal; sich weigert die Daten seine Hausrat zu nennen...
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

hmmm...vielleicht etwas weit hergeholt,

aber könnte man sagen, das sich der mieter dann schadenersatzpflichtig nach §823 BGB macht?

nur so ne idee....
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
hmmm...vielleicht etwas weit hergeholt,

aber könnte man sagen, das sich der mieter dann schadenersatzpflichtig nach §823 BGB macht?

nur so ne idee....



Ansatzweise vielleicht in Ordnung, da dem Versicherer hierdurch ja wirklich ein Schaden entsteht...
...aber für welchen Tatbestand haftbar machen?
Das er einem "fremden Versicherer" seine "privaten Versicherungsverhältnisse bzw. -daten" nicht weitergeben will Frage
Der Mieter könnte ja beispielsweise widerum auch mit Datenschutzrechtlichen Gründen argumentieren..., dass der fremde Versicherer ja gar keinen Anspruch auf seine Daten hätte (nach dem Motto da könnte ja jeder kommen) und ihn die Vereinbarungen zwischen den unterschiedlichen Versicherern gar nicht interessieren...
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

rechtlich zweifelhaft, aber vielleicht hilft das:

in den standart-mietverträgen, z.b. von haus&grund, steht, dass der mieter eine hausrat- und haftpflichtversicherung auf verlangen (des vermieters) nachweisen muss.

die formulierung ist zwar richterlich gekippt, aber das weiß ja nicht jeder mieter. einen versuch ist es auf jeden fall wert.

umgekehrt bekommt der mieter ja den gebäudeversicherer über die belege zur nebenkostenabrechnung heraus.
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Duisburger

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 09:09    Titel: Re: Meldung der Hausrat? Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Darf der Gebäudeversicherer den Mieter zwingen Angaben zu seiner eventuell bestehenden Hausrat-V. zu machen Frage



Ich hab mal eine Rechtsgrundlage gesucht, aufgrund derer der
Gebäudeversicherer den Mieter zwingen könnte, ihm die Daten seiner
Hausratversicherung bekanntzugeben. Ich hab aber keine gefunden. Es scheint
also keine rechtliche Verpflichtung dafür zu geben.

Zur Schadenteilung gibt´s eine Geschäftsplanmäßige Erklärung (vgl. DIETZ,
Wohngebäudeversicherung, R 8.4.3):

"Treffen Hausrat- und Gebäude-LW-Versicherung zusammen und liegt der
doppelt versicherte Gebäudeschaden unter 500 DM, dann reguliert und
entschädigt der allein in Anspruch genommene Versicherer. Werden beide
Versicherer in Anspruch genommen, reguliert und entschädigt der
Gebäudeversicherer (ohne internen Ausgleich)"


(für größere Schäden gelten die allgemeinen VVG-Regelungen zur
Doppelversicherung, §§ 59, 60)

Dann hab ich auch unsere Schädlinge gefragt. Für die ist das bisher auch
kein wirkliches Problem. Wenn bei kleineren Schäden der andere Versicherer
nicht genannt wird, wird auch nicht weiter nachgehakt. Und bei größeren
Schäden waren die beteiligten Versicherer bisher immer alle bekannt.
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Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 18:37    Titel: Re: Meldung der Hausrat? Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::

"Treffen Hausrat- und Gebäude-LW-Versicherung zusammen und liegt der
doppelt versicherte Gebäudeschaden unter 500 DM, dann reguliert und
entschädigt der allein in Anspruch genommene Versicherer. Werden beide
Versicherer in Anspruch genommen, reguliert und entschädigt der
Gebäudeversicherer (ohne internen Ausgleich)"



inzwischen liegt der Betrag bei 400 EUR Idee
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 20:27    Titel: Re: Meldung der Hausrat? Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::

inzwischen liegt der Betrag bei 400 EUR Idee


da hast du sicherlich recht.

Als ich die Schädlinge gefragt hab, war der Chef nicht da, die andern wussten´s nicht auswendig, und zum Nachschauen waren wir dann auch zu faul....

Grüße, Mogli
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