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Verfasst am: 12.05.06, 22:40 Titel: Überweisung bei der Bank...
Hallo!
Ich habe mal eine Frage.
Meine Mutter wohnt mit ihrem Lebensgefährten zusammen und beide haben getrennte Konten. Immer am Monatsanfang überweist meine Mutter dann auf sein Konto ihren Mietanteil. Nun ist jedoch folgendes passiert:
Mutter überweist am 2. Mai 250 EUR - beim Onlinebanking auch klar ersichtlich das die Überweisung angenommen wurde.
Am 5. Mai war auf dem Konto ihres Lebensgefährten immernoch nix angekommen - also noch mal beim Onlinebanking nachgeschaut und die 250 EUR-Überweisung setht dort immernoch als "vorgemerkter Posten" - das Geld ist aber schon nicht mehr am Automaten verfügbar.
Meine Mutter also am 8. Mai zur Bank und mal gefragt was los ist - der gute Berater schaut nach und sagt - ja es kam am 5. Mai ne Lastschrift von einem Unternehmen und damit die auch ausgeführt wird (es handelt sich jedoch ledglich um 12,50 €) haben wir dann mal die 250 EUR zurückbehalten.
Die Lastschrift wurde zwar ausgeführt - die 250 EUR jedoch wurden erst am 11. Mai wieder auf dem Konto gutgeschrieben.
Was kann meine Mutter nun gegen die Bank tun? Also wechslen tut sie auf jedenfall....
gemäß BGB § 676a muss die Bank die Überweisung unmittelbar durchführen, soweit Guthaben (bzw. offene Linien) vorhanden sind.
Sie darf also nicht ein paar Tage warten, ob noch Lastschriften eingehen...
Die Bank darf den Überweisungsvertrag nur dann kündigen, wenn der Auftraggeber insolvent wird oder der Dispo, aus dem heraus gezahlt wurde von der Bank gekündigt wurde.
Wenn diese Bedingungen alle zutreffen, schuldet die Bank die Ausführung des Überweisungsvertrags und haftet für Schäden aus der Nichtausführung.
Also Guthaben bzw. offene Linien waren vorhanden - außerdem hätte sie ja sonst beim Onlinebanking, wo sie die Überweisung tätigte gleich die Meldung bekommen "Überweisung kann nicht ausgeführt werden - Guthaben nicht ausreichend".
Aber die Bank desewegen verklagen lohnt wohl recht herzlich wenig nehm ich mal an...
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