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Pachtvertrag

 
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 11:26    Titel: Pachtvertrag Antworten mit Zitat

Wenn ein Gastronom ein 5 Jahre-Pachtvertrag mit nochmalige 5 Jahre Option abgeschlossen hat, und er möchte z. B. nach 4 Jahren aussteigen kann er sich einen nachfolger suchen oder geht das nur mit der Zustimmung des Eigentümers des Restaurants?

Gruß
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das ist ein Gewerbemietvertrag da gibs keine Schutzrechte für Mieter.
Aber der Vermieter wäre ein schlechter Kaufmann würde er nicht einen nachmieter akzeptieren

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wen ich jetzt richtig verstanden habe, kann der Gastronom dem Vermieter einfach sagen das er einem interessenten das Restaurant überlässt. Muß der neue Gastronom dan nur Pachtvertrag des anderen übernehmen oder gibt es da noch was, was zu beachten ist?
Gruß
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

ne, so einfach auch nicht. der verpächter kann schon auf gewisse art und weise mitreden, wer da einsteigen will, ist ja sein objekt.

am besten dem VM mitteilen, dass man nicht mehr kann/will, anbieten, einen nachpächter auf eigene kosten zu suchen und absprechen unter welchen umständen der VM diesen akzeptiert.

dann ggf. den alten vertrag aufheben und gleich einen neuen mit dem neuen pächter schließen. so wäre der alte zumindest gut raus.

neuen pächter finden ist aber gar nicht so leicht.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mietvertrag gilt bis seiner Kündigung in der vereinbarten Frist. Sie sind Unternehmen und bekommen keine Sonderrechte wie Privatpersonen.
Also keine vorzeitige Kündigung wenn der vermieter nicht will

Klaus
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