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Verfasst am: 09.10.05, 03:54 Titel: Busgeld auf Privatgrunstück
hallo, wer kennt sich aus. Ich habe heute zwei Busgelder erhalten und zwar weil bei meinem Auto TÜV und ASU abgelaufen ist, aber der PAK steht seit etlichen Wochen zwar noch angemeldet aber nicht Fahrbereit auf Privatgrund. Ist es da richtig, das die Polizei durch Zufall das Auto gesehen hat und dann sofort zwei Strafzettel an die Scheibe geheftet. Ich bin der Meinung, solange das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Plätzen bewegt wird, kann´s doch egal sein oder. Wer weis rat ?
aber Ruf doch einfach mal auf der Wache an, und frage ganz unverbunden nach
du hättest ein Kfz und würdest es gerne auf deinem Privatgelände stehen lassen
tüv und asu laufen aus, ob die ein Problem darstelle
brauchst den Freunden ja nicht erzählen das du schon 2 Tickets bekommen hast
nur mal so als Info
Wenn das Fahrzeug angemeldet ist und somit über Nummernschilder verfügt, müssen auch TÜV und ASU in Ordnung sein. Daher können Sie sich nicht mit der Begründung gegen die Verhängung eines Bussgeldes wehren, die Polizei habe das private Grundstück nicht betreten dürfen.
Tatsächlich ist Ihnen vielleicht nur der Anlass nicht bekannt, der zu dem Besuch der Polizei geführt hat und der Beamte hat im Rahmen einer anderen Diensttätigkeit zufällig gesehen, dass die Plaketten abgelaufen sind. Vielleicht hat auch ein Dritter den Ordnungsbehörden mitgeteilt, dass ein potentielles "Autowrack" seit längerer Zeit unbewegt auf einem Privatgrundstück steht. Fragen Sie doch einfach nach.
Anmeldungsdatum: 17.03.2006 Beiträge: 41 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.05.06, 14:58 Titel:
Hallo, wenn das Grundstück ohne weiteres einsehhbar war, dürfen die das beanstanden. Sind sie aus ANDEREM als diesem Grund auf dem nicht einsehbaren Grundstück gewesen, kann man m.W. ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Ich würde ohnehin immer die Schilder abschrauben, denn die müssen auf Privatgrund nicht dran sein, auch nicht bei zugelassenen Fahrzeugen. Wenn die das so wollen, na bitte.
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