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Busgeld auf Privatgrunstück

 
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christ_1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 03:54    Titel: Busgeld auf Privatgrunstück Antworten mit Zitat

hallo, wer kennt sich aus. Ich habe heute zwei Busgelder erhalten und zwar weil bei meinem Auto TÜV und ASU abgelaufen ist, aber der PAK steht seit etlichen Wochen zwar noch angemeldet aber nicht Fahrbereit auf Privatgrund. Ist es da richtig, das die Polizei durch Zufall das Auto gesehen hat und dann sofort zwei Strafzettel an die Scheibe geheftet. Ich bin der Meinung, solange das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Plätzen bewegt wird, kann´s doch egal sein oder. Wer weis rat ? Verrückt
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Rabe29
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

denke es auch

aber Ruf doch einfach mal auf der Wache an, und frage ganz unverbunden nach
du hättest ein Kfz und würdest es gerne auf deinem Privatgelände stehen lassen
tüv und asu laufen aus, ob die ein Problem darstelle
brauchst den Freunden ja nicht erzählen das du schon 2 Tickets bekommen hast
nur mal so als Info
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Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

was dabei herausgekommen
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist und somit über Nummernschilder verfügt, müssen auch TÜV und ASU in Ordnung sein. Daher können Sie sich nicht mit der Begründung gegen die Verhängung eines Bussgeldes wehren, die Polizei habe das private Grundstück nicht betreten dürfen.

Tatsächlich ist Ihnen vielleicht nur der Anlass nicht bekannt, der zu dem Besuch der Polizei geführt hat und der Beamte hat im Rahmen einer anderen Diensttätigkeit zufällig gesehen, dass die Plaketten abgelaufen sind. Vielleicht hat auch ein Dritter den Ordnungsbehörden mitgeteilt, dass ein potentielles "Autowrack" seit längerer Zeit unbewegt auf einem Privatgrundstück steht. Fragen Sie doch einfach nach.
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ungerecht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, wenn das Grundstück ohne weiteres einsehhbar war, dürfen die das beanstanden. Sind sie aus ANDEREM als diesem Grund auf dem nicht einsehbaren Grundstück gewesen, kann man m.W. ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Ich würde ohnehin immer die Schilder abschrauben, denn die müssen auf Privatgrund nicht dran sein, auch nicht bei zugelassenen Fahrzeugen. Wenn die das so wollen, na bitte.
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