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Versicherungswechsel - Prozente vom Vater übernehemen.

 
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gerdy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 09:43    Titel: Versicherungswechsel - Prozente vom Vater übernehemen. Antworten mit Zitat

Ich (40 J.)habe die Auto- KFZ-Versicherung gewechselt. Hatte vorher Haltergemeinschaft mit Vater, d.h. Versicherung lief auf Vater.
Neuer Vertrag bei anderer Versicherung im November abgeschlossen. Jetzt kommt Nachtrag zur Beitragsrechnung, weil Vorversichrung kein anrechenbarer SFR bestätigt hat, da dort ein anderer Versicherungsnehmer ist. Jetzt kommt Nacherhebung mit 115 % Beitragssatz. Was habe ich für Möglichkeiten?
Hätte Versichungsmakler dieses wissen müssen und mich darauf aufmerksam machen, können wir Vertrag stornieren und wieder neuen über den Vater abschließen??
Bitte um Rat, denn ich kann diesen hohen Beitrag absolut nicht bezahlen. Wohin kann ich mich wenden, wegen fachlicher Hilfe???????????

Danke für jeden Hinweis
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der Makler muss nur wissen was man ihm sagt und wonach er gefragt hat (Auge-und-Ohr-Rechtsprechung), daher hat er zu seiner Sicherheit sicher ein Gesprächsprotokoll angefertigt. Die Frage ist, ob er danach gefragt hat.....(was er bei einem "Ankreuzbogen" sicher belegen kann wenn der VN keine Kopie davon hat).

Aus meiner Sicht gehört es aber auch zu den Nebenpflichten des Vertrags das der VN den Makler über alle vertragsrelevanten Umstände (dazu gehört sicher auch die genannte Konstellation) informiert.

Der VR hat hier sicher kein Verschulden, der übernimmt nur die Daten des Antragstellers, dafür steht es ja auch im "Kleingedruckten des Antrages", dass für die Richtigkeit der Angabe allein der Antragsteller verantwortlich ist. Und wenn da steht, dass Person A eine SF-Klasse von X hat, und der Vorversicherer dies nicht bestätigt weil Person B die Prozente hat dann stellt sich die Frage, wer hier falsche Angaben bei Vertragsschluß gemacht hat - die Antwort: Der Antragsteller!!!!

Evtl. hilft eine nachträgliche Klarstellung. Wobei der VR nicht zu einer Anerkennung gezwungen werden kann.
_________________
MfG,
Duisburger

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

wurde denn eine SFR-übertragung überhaupt vorgenommen? üblicherweise ein formular nach "TB (TarifBestimmung) 28"..
_________________
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 15.05.06, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
wurde denn eine SFR-übertragung überhaupt vorgenommen? üblicherweise ein formular nach "TB (TarifBestimmung) 28"..


das kann auch noch ab vertragsbeginn gemacht werden.
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