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Mit Grundgesetz unvereinbar - dennoch gültìg?

 
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abc
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 09:15    Titel: Mit Grundgesetz unvereinbar - dennoch gültìg? Antworten mit Zitat

Es gab kürzlich ein Verfassungsurteil, das besagte:

Zitat:
Es ist mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden.


Abschließend heißt es aber:

Zitat:
Bereits bestandskräftig gewordene Verwaltungsentscheidungen bleiben von der vorliegenden Entscheidung für die Zeit vor der Bekanntgabe unberührt. Es ist dem Gesetzgeber aber unbenommen, die Wirkung dieser Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken; von Verfassungs wegen verpflichtet ist er hierzu nicht (vgl. BVerfGE 104, 126 <150>).


Das verstehe ich nicht - heißt das nicht, man hat erkannt, dass etwas verfassungswidrig war, aber ist nicht bereit für den Fehler einzustehen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen?
Ist das bei allen Urteilen des Verfassungsgerichtshofes so, dass sie nur für unabgeschlossene Verfahren gültig sind?
Das wäre doch eine eklatante Ungleichbehandlung all jener, die weniger Rechtskenntnisse hatten, und gar nicht auf die Idee kamen, zu klagen, weil etwas vielleicht verfassungswidrig sein könnte.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das eine der Praxis geschuldete Einschränkung, die dem (in den meisten Fällen) verfassungsmäßig höheren Prinzip der Rechtssicherheit Rechnung trägt.
Man stelle sich vor, was z.B. passieren würde, wenn - überspitzt formuliert - ein Gesetz wie das GVG rückwirkend für verfassungswidrig erklärt würde. Man müßte alle Prozesse der letzten Jahrzehnte wiederholen bzw. auf den Staat würden immense Schadensersatzforderungen (und auf die Justiz eine Sisyphos-Arbeit) zukommen.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Man müßte alle Prozesse der letzten Jahrzehnte wiederholen bzw. auf den Staat würden immense Schadensersatzforderungen (und auf die Justiz eine Sisyphos-Arbeit) zukommen.

Mich wundert das man über die "Aufwandschiene" argumentiern darf.
Mit der gleichen Argumentation könnte man Mörder auch frei rumlaufen lassen, weil die eingesperrt zuviele Steuergelder kosten, oder man führt doch die Todesstrafe wieder ein, weil das preisgünstiger ist als lange eizusperren...
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde jetzt aber darauf tippen, dass das "Aufwandsargument" lediglich das tüpfelchen auf dem i darstellt.

Die offizielle Begründung die ich in diesem Zusammenhang immer wieder gelesen habe ist lediglich die Rechtssicherheit, der Rest, eben die immensen Folgen die derartige Urteile für den Staat hätten wird man nie aus dem Mund eines Politikers oder Richters vernehmen obwohl es sicherlich in der Gesamtbetrachtung inoffiziell schon darauf geachtet werden wird.

Ich vermute, Michael A. Schaffrath wollte dieses Argument indes nicht ungenannt lassen Winken aber sicherlich hören / lesen wir das von ihm noch Sehr glücklich
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

omnerritas hat folgendes geschrieben::
aber sicherlich hören / lesen wir das von ihm noch Sehr glücklich


Sie haben ja genau meine Worte noch mal etwas ausführlicher wiederholt. Cool
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