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Verfasst am: 15.05.06, 11:22 Titel: Fataler Fehler.... und nun?
Guten Morgen zusammen,
in einem völlig fiktiven Fall, erstattet Anwalt A im Auftrag seines Mandanten B beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Ordnungsgeld, da der Antraggegner C seiner Auffassung nach gegen die Auflagen einer einstweiligen Verfügung verstoßen hat.
Nun unterläuft dem Anwalt in der Antragsschrift ein Fehler in der Benennung der Domain.
Anstelle www.domainname.de schreibt er www.domainnamxyz.de.
Natürlich ist die Seite welche er meint unter dieser Domain nicht auffindbar. Bekräftigt wird der Antrag noch durch diverse Ausdrucke welche der Antragsschrift beiliegen.
Wie schaut es aus? Kommt der Antrag trotz Fehler durch? Oder ist das ein fressen für den Anwalt D des Antraggegners C?
Verfasst am: 15.05.06, 11:52 Titel: Re: Fataler Fehler.... und nun?
opfer_99 hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen zusammen,
in einem völlig fiktiven Fall, erstattet Anwalt A im Auftrag seines Mandanten B beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Ordnungsgeld, da der Antraggegner C seiner Auffassung nach gegen die Auflagen einer einstweiligen Verfügung verstoßen hat.
Nun unterläuft dem Anwalt in der Antragsschrift ein Fehler in der Benennung der Domain.
Anstelle www.domainname.de schreibt er www.domainnamxyz.de.
Natürlich ist die Seite welche er meint unter dieser Domain nicht auffindbar. Bekräftigt wird der Antrag noch durch diverse Ausdrucke welche der Antragsschrift beiliegen.
Wie schaut es aus? Kommt der Antrag trotz Fehler durch? Oder ist das ein fressen für den Anwalt D des Antraggegners C?
Wie sehen Sie das?
Wenn es nur ein Schreibfehler ist, geht der Antrag durch. Wenn er eine falsche Seite meint - Pech für seinen Mandanten. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Gehen wir mal davon aus, das es sich um einen Schreibfehler handelt. Dieser soll jedoch so unglücklich sein das eine andere Seite aufgerufen wird, welche mit dem Antragsgegner C nichts zu tun hat.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.05.06, 16:19 Titel:
Wie wird es denn in der Praxis laufen? Der D wird sagen "das ist nicht die Seite meines Mandanten" (wenn er das nicht tut und bis zur mündlichen Verhandlung wartet, müßte er sich wohl was anhören vom Gericht ). Der A schreibt in seinem nächsten Schriftsatz "ups, Versehen, wir meinten domainname.de". Der Prozeß geht weiter. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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davon wird natürlich ausgegangen. Zwischenzeitlich sollte aber jeder Kluge Mensch, auch in diesen an den Haaren herbeigezogenem Beispiel, die Verfehlung ausgeräumt haben., oder aber die Seite aus dem Netz genommen haben.
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