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Ölverschmutzung im Grundwasserbrunnen

 
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Olla
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 16:20    Titel: Ölverschmutzung im Grundwasserbrunnen Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Forumsmitglieder
Folgendes Problem sucht eine Lösung:
Ein Grundstückeigentümer hat auf seinem Grundstück einen Grundwasserbrunnen. Zu Beginn der Gartensaison wird der Brunnen, der zur Bewässerung des Gartens benutzt wurde und wird, inspiziert. Es fällt auf, dass es im Brunnen nach Öl/Benzin riecht und auf den Wasser ein schmieriger Ölfilm schwimmt. Es ist somit von einer Grundwasserverunreinigung mit Öl/Benzin auszugehen.
Eine Ursache für die Verunreinigung des Wassers ist nicht zu erkennen. Mutwillige Verunreinigung durch Dritte ist nicht wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen. Der Brunnen ist nicht mit einem Schloss gesichert, liegt aber unter einem dicken Deckel, auf dem Steine und Blumentöpfe stehen. Arbeiten am Brunnen wurden nicht durchgeführt.

Jetzt die Frage: Wer haftet für die Reinigung und Sanierung des Brunnens? Handelt es sich um einen Haftpflichtversicherungsschaden? Welche weiteren Schritte sind aus rechtlicher Sicht zu beachten (Informationspflicht der Behörden??).

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit vielen Grüßen..

Olla
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jetzt die Frage: Wer haftet für die Reinigung und Sanierung des Brunnens?


Der Störer. Hier kommt zunächst mal der Handlungsstörer in Betracht, d. h. derjenige, der die Ölverunreinigung herbeigeführt hat. Als Zustandstörer kann derjenige herangezogen werden, von dessen Grundstück die Umweltbeeinträchtigung ausgeht, auch wenn er sie nicht selbst verursacht oder zu vertreten hat.

Kann man groben Unfug und akute Blödheit ausschließen (hat also keiner Benzin oder Altöl direkt in den Brunnen gekippt), ist die Quelle der Verunreinigung oberhalb des Brunnens im Bereich des Grundwasserstroms zu finden, der auch den Brunnen speist. Da die grundwasserführenden Schichten und die vorhandenen Brunnen den örtlichen Wasserbehörden in der Regel genau bekannt sind, kann man sich auf diese Weise an die Quelle der Störung und an den Verursacher herantasten. Daher hat es auch wenig Sinn, den Deckel auf den Brunnen zu legen und die Sache einfach zu vergessen. Irgendjemand im Grundwasserabstrom wird die zuständigen Behörden benachrichtigen und wenn der Brunnen mal genehmigt worden ist, landen die auch bei Ihnen.

Ob Sie Ihren Schaden irgendwo geltend machen können, hängt davon ab, ob der Verursacher versichert ist oder über Vermögen verfügt.
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ungerecht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, worin liegt denn hier die Gefährdung der UMWELT?? Es ist eine sichtbare Ölschicht auf einem abgegrenzten Objekt vorhanden. Diese kann sich erstmal nicht verteilen. Also hat eine Verseuchung der UMWELT nicht stattgefunden. Die Ölschicht wird abgeschöpft und zur Annahmestelle gebracht. Basta. Also kein SCHADEN für die Umwelt. Und demnach auch keine strafbare Handlung oder Ordnungswidrigkeit. Oder??
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

ungerecht hat folgendes geschrieben::
Oder??
Ich hoffe nicht, daß das irgendjemand ernst nimmt! Sehr böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ungerecht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe sicher die Möglichkeit des weiteren Eindringens von Öl (wahrscheinlich, aber nicht BEWIESEN) vernachlässigt. Aber falls KEIN weiteres Eindringen nach Abschöpfen des Öles mehr erfolgen sollte, sieht das doch anders aus. Der Begriff UMWELT muss erst definiert werden: private feste Sachen, Erdreich bis zum Grundwasser etc. sind keine UMWELT, sondern frei verfügbares (evtl. Bausatzung) Eigentum. Dazu gehören auf privatem Grund nur Luft (weil flüchtig) und Grundwasser (weil nicht ortsfest). Ein Schaden für die ALLGEMEINHEIT entsteht nur dann, wenn deren Belange betroffen sind. Eine Abstraktion zur Verdeutlichung: jemand besitzt ein Schwimmbecken mit Abläufen, die UNTEN sind. Aus Übermut schüttet jemand 5 Liter Öl in das wassergefüllte Becken. Unerhört! Aber es ensteht doch kein Schaden für die UMWELT, da das Öl (Physik 6.Klasse) stets oben schwimmt in einem abgegrenzten Behältnis.. Der EIGENTÜMER des Schwimmbeckens hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher: entweder auf Wiederherstellung des reinen Zustandes durch Abschöpfen etc. des Öles sowie Entsorgung oder der Kosten der Ersatzvornahme. Hierzu bedarf es keiner öffentlichen Institutionen. Die Verbreitung des Öles wäre selbst nach Wochen/Monaten nicht gegeben gewesen. (Lassen wir mal den Tornado außer Acht). Jeder Schaden muss bewertet werden; privatrechtlich ist das hier möglich, aber umweltrechtlich? Mathe = quod ERAT demonstrandum, hier quod SIT demonstrandum.
Zum Abschluss ein realer Fall: ein Motorboot war "abgesoffen". Es kamen richtigerweise Wasserschutzpolizei und Feuerwehr. Das Benzin aus dem Tank trat nicht aus. Aber es hätte austreten können. Die Feuerwehr (in Kenntnis der Physik) brachte eine Ölsperre rund ums Boot an. Das wars für die und die Polizei. Denn evtl. oben schwimmendes Benzin/Öl wäre innerhalb der Ölsperre verblieben, dafür werden solche schließlich hergestellt. Boot wurde 3 Tage später (privat, Kosten über Versicherung) gehoben. Keine Anzeige, keine Kosten. Kein SCHADEN für die Umwelt. Feuerwehreinsatz ohne Kosten wie z.B. bei einem Brand. So ist das, wenn FACHLEUTE zur Stelle sind.
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