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KyuZo noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.05.06, 09:52 Titel: Frage wegen eingestelltes Gerichtsverfahren |
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Hallo zusammen... weiß nicht wirklich ob das hier hingehört habe aber eine Frage. Und zwar: Es wurde ein Gerichtsverfahren eingestellt weil beide Seiten sich geeinigt haben.... kann man dies wieder rückgengig machen und das Verfahen weiterführen? Wenn ja muss dies der Anwalt machen oder kann man das Selber machen??? |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 17.05.06, 09:58 Titel: |
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Hallo KyuZo,
um die Einordnung zu erleichtern: Vor welchem Gericht lief denn das Verfahren (Amtsgericht, Verwaltungsgericht, ...)? |
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KyuZo noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.05.06, 10:15 Titel: |
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Im Amtsgericht |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 17.05.06, 10:23 Titel: |
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Dann verschiebe ich den Thread mal ins Zivilprozeßrecht (zur Klarstellung: Thread stand ursprünglich im "Fahndungsforum"). |
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KyuZo noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.05.06, 11:24 Titel: |
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jo danke^^ also kann mir jemand bei der oben gennanten Fragen helfen? |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 17.05.06, 11:29 Titel: |
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KyuZo hat folgendes geschrieben:: | jo danke^^ also kann mir jemand bei der oben gennanten Fragen helfen? |
Gerne, allerdings reichen die Angaben noch immer nicht :
Was bedeutet, das "Gerichtsverfahren wurde eingestellt" und "weil beide Seiten sich geeinigt haben"?
Wurde in einem Zivilverfahren ein Vergleich geschlossen? Dann wurde das Verfahren nicht "eingstellt" sondern durch den Vergleich beendet. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Sollte "rückgängig machen" gewollt sein, weil die Gegenseite sich nicht an den Vergleich hält, so geht das nicht, vielmehr kann man in so einem Fall aus dem Vergleich vollstrecken.
Das sind aber nur Mutmaßungen, wie gesagt, es fehlen noch ein paar Infos zur Art des Verfahrens. _________________ Karma statt Punkte! |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 17.05.06, 11:35 Titel: |
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Oder läuft noch eine Frist für den "Widerruf" des etwaigen Vergleichs? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 17.05.06, 11:40 Titel: |
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... oder wurde Erledigung erklärt oder wurde die Klage zurückgenommen oder...? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 17.05.06, 13:48 Titel: |
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KoMa hat folgendes geschrieben:: | Sollte "rückgängig machen" gewollt sein, weil die Gegenseite sich nicht an den Vergleich hält, so geht das nicht, vielmehr kann man in so einem Fall aus dem Vergleich vollstrecken. |
Wobei inzwischen gesicherte Rechtsprechung ist, daß in eng begründeten Ausnahmefällen auch der gerichtliche Vergleich trotz seiner "Janusköpfigkeit" als Prozeßerklärung und Vertrag anfechtbar sein kann... Aber wir wissen einfach zu wenig über den Sachverhalt...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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