Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schulunfall, wer haftet ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schulunfall, wer haftet ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kanki
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:28    Titel: Schulunfall, wer haftet ? Antworten mit Zitat

Mein Sohn hatte letztes Jahr einen Schulunfall und zwar verschluckte er sich an einem Croissant und bekam keine Luft mehr.(dies geschah im Unterricht, die Kinder durften essen und trinken)Durch rasches Eingreifen der Lehrerin wurde schlimmeres verhindert. Man rief auch die Notfallambulanz und er wurde noch im Krankenhaus untersucht.
Nun bekomme ich nach knapp einem Jahr eine Rechnung zur Zahlung der Transportkosten von meiner Krankenkasse. Die Begründung ist: Verschlucken ist kein Schulunfall, dies ist Eigenverschulden.(Wenn ein Kind in der Klasse vom Stuhl hüpft und sich das Bein bricht, ist dies im Grunde genommen auch Eigenverschulden, aber dennoch ein Schulunfall)
Jedoch ist dieser Unfall in der Schule geschehen und die Ambulanz wurde auch von der Schule gerufen.
Wieso soll ich nun die Transportkosten zahlen? Warum zahlt dies nicht die Unfallkasse?
Wer kann mir eine Antwort geben? Bedanke mich im vorraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist nicht, wo und wann der Unfall passierte, sondern ob der Schulbesuch ursächlich war. Bei Ess-Unfällen wird das meistens nicht der Fall sein, da man auch ohne Schulbesuch gegessen hätte. Im Einzelfall kann das natürlich auch anders sein (z.B. Schüler ißt im Hauswirtschaftsunterricht beim Lehrkochen verdorbenes Fleisch).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 13:36    Titel: Re: Schulunfall, wer haftet ? Antworten mit Zitat

Die Definition von Unfall ist "ein von außen, unfreiwillig, plötzlich,auf den Körper einwirkendes gesundheitsschädigenes (Unfall)Ereignis"

Von außen?
Nein!

Unfreiwillig?
Wahrscheinlich...

Plötzlich?
Nicht wirklich!

Gesundheitsschädigend?
Nein, da quasi nur eine Verstopfung... also kein Bruch oder Riss oder sowas... = keine dauerhafte Beeinträchtigung!

(Unfall)Ereignis?
Kein Ereignis! Eher Unfähigkeit, was ja mal vorkommen kann, erst recht bei Kindern...


Nur wenn alle dieser Punkte bejaht werden können, liegt ein Unfall für eine Unfallversicherung vor...

In diesem Fall sind aber mehrere Punkte zu verneinen, weshalb Sie auch die Kosten tragen müssen...


PS: Sehen Sie das Gute daran und sein Sie froh, dass nicht mehr passiert ist bzw., dass es ihrem Kind noch gut geht! Es könnte auch durch Sauerstoffmangel behindert sein und bleiben...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dookie: Gilt diese Definition nicht nur für die private Unfallversicherung... Frage
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

für die haftung im rahmen einer (schulischen) haftpflichtversicherung spielt der unfallbegriff ohnehin keine rolle.


frage: ich steche mir in einem museum mit einem ast ins auge. es wurde mir vom museum nicht verboten. muß das museum haften? Winken

edit: verkaufe fast echte WM-Tickets Smilie Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
@ Dookie: Gilt diese Definition nicht nur für die private Unfallversicherung... Frage


@ihuehn
Keine Ahnung was sie mit Unfallkasse genau meinte Mit den Augen rollen
Hab mir das wie eine Versicherung für Schüler vorgestellt... quasi für einen Minibeitrag...

Scheint aber sowas wie ein e.V. zu sein... hierzu wäre aber mal interessant zu wissen in welchem Bundesland bzw. welcher Stadt dies passiert ist... Frage



Meine Kollegen meinen allerdings, dass dies eigentlich die Krankenkasse übernehmen müsste. Nur kommt von Ihr ja die Rechnung... Geschockt
(Wohl gemerkt, von denen hat noch keiner "Kranken-V" gemacht Sehr glücklich )
Sie meinen aber der Krankentransport eine ganz normale Krankenversicherungssache ist...


@talla
Mir ging es auch nicht um die schulische Haftpflicht... s.o.

Grüßle!

edit: und ich stell sie her! Winken Lachen
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich denke eher, dass dies ein Thema für die Sozialversicherung ist.

Schüler sind während des Unterrichts und auf den Wegen zur Schule über die Städte / Gemeinden in der Gemeindeunfallversicherung unfallversichert. Dies ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII).
Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherungsträger ist ebenfalls ein plötzlich von außen unfreiwilliges Ereignis, dass zu einem Gesundheitsschaden führt. Wobei "plötzlich" im Laufe einer Arbeitsschicht heißt.
Essen ist aber in der Regel auch über die Unfallversicherungsträger nicht versichert, da es sich hierbei in der Regel um "eigenwirtschaftliches Verhalten" handelt.

Die jetzt erhaltene Rechnung von der Krankenkasse (ich vermute eine gesetzliche) ist vermutlich über 10 €, die angefallene Zuzahlung für den Krankentransport. Die Zuzahlung fällt nämlich im SGB V (für die Krankenkassen) an und im SGB VII (die gesetzliche Unfallversicherung) nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Dookie und talla: Ihr seid doof Mit den Augen rollen Freut euch doch mit mir................ Traurig
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
@Dookie und talla: Ihr seid doof Mit den Augen rollen Freut euch doch mit mir................ Traurig



Ach ihuehn das tun wir doch *freude-freude* Sehr glücklich Winken

Welches Spiel denn eigentlich, wenn wir schon beim Thema sind Frage
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich öffne mal den Thread im "Speakers Corner...." Smilie
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.