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ich bin kürzlich in die schweiz umgezogen. nun ist mir das deutsche finanzamt auf den fersen. ich soll rückwirkend bis 2002 innert 4 wochen die einkommensteuererklärungen abgeben, was natürlich mit rückzahlungen verbunden sein wird. ich habe nicht vor, steuern zu hinterziehen, möchte lediglich in ruhe und zu vernünftigen konditionen meine steuern klären bzw. nachzahlen. meine frage: kann das finanzamt mit lohn- oder kontopfändung in der schweiz drohen? hätte es im ernstfall berechtigung auf pfändung?
ich bin kürzlich in die schweiz umgezogen. nun ist mir das deutsche finanzamt auf den fersen. ich soll rückwirkend bis 2002 innert 4 wochen die einkommensteuererklärungen abgeben, was natürlich mit rückzahlungen verbunden sein wird. ich habe nicht vor, steuern zu hinterziehen, möchte lediglich in ruhe und zu vernünftigen konditionen meine steuern klären bzw. nachzahlen. meine frage: kann das finanzamt mit lohn- oder kontopfändung in der schweiz drohen? hätte es im ernstfall berechtigung auf pfändung?
danke für eine rasche antwort.
Hallo Momo,
waren die Antworten in dem Forum Steuerrecht nicht gut genug? Oder hättest du gerne andere Antworten gehört?
Wie schon in dem anderen Forum erwähnt. Versuch es aber doch mal bei "Steuerstrafrecht". Da bist du definitiv besser aufgehoben.
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