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einschlägig vorbestraft

 
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Markus1975
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 12:44    Titel: einschlägig vorbestraft Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Ich habe eine frage es geht um meinen Bekannten der kein internet hat, und ich bin nun auf das Forum gestoßen und hoffe das ihr weiter helfen könnt..

Er ist einschlägig vorbestraft wegen _Betuges damal vor ca 1 Jahr ging es um ca 2.000 Euro. Nun hat er eine ladung bekommen weil ihn einer Angezeigt hat wegen warenkredit betug und da geht es im moment um ca 60.00 euro.Er hat 7 Kinder und bekommt das nicht in griff um es zu bezahlen

zu erwähnen ist noch das er vor ca 1 jahr 3 jahre auf bewährung bekommen hat und wenn in den 3 jahren noch mal was dazu kommt dann muss er damit rechnen das er für 4 monate in den knast muss...

das geld für einen rechtsanwalt hat er nicht.
Er ist seid ca 5 monate arbeitslos hätte aber die möglichkeit zum 1.6.06 bei einer neuen firma an zu fangen, aber die verhandlung ist am 28.05.06. Er hat schon mit dem Richter anscheined gesprochen, ob es nicht möglich ist ein urteil zu fällen das er es schrieftlich bekommt der richter meinte aber nein weil er einschlägig vorbestraftist geht das nicht.

er hat nur die mehr kosten im kopf bei einer verhandlung und dazu sind noch zeugen geladen obwohl er es auf der polizei zugegen hat , und auch dem richter schon sagte das das sich alles so verhalten hat wie mann es ihm vorgewerfen wird. nun was kann ihm passieren er denkt das er in den knast muss, aber davon hat keiner was so könnte er ja sein zeug wieder beszahlen wenn er eine arbeitsstelle annehmen kann . Was meint den ihr dazu danke mal im voraus liebe grüssle Markus
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal tief luftholen Winken . So.
Ok, er ist also einschlägig vorbestraft und hat sich in der laufenden Bewährung einen Betrug zuschulden kommen lassen. Mhm. Theoretisch wäre ein Bewährungswiderruf natürlich möglich. Ist aber in dem Fall (zumindest von außen betrachtet, man weiß ja nie, wie die Umstände im einzelnen sind) relativ unwahrscheinlich.
Schadenshöhe 60 Euro, sieben Kinder zu ernähren und wenige Tage nach der Verhandlung könnte er ev. einen Job antreten. Da müsste der Richter schon einen sehr schlechten Tag haben Cool.
Das beste, was er machen könnte, wäre: schnell noch die 60 Euro zurückzahlen. Ich weiß schon, er hat keine 60 Euro. Aber vielleicht kann er sie sich irgendwo leihen? Ist immernoch besser als ein Bewährungswiderruf Geschockt .
Auch gut wäre eine schriftliche Bestätigung des künftigen Arbeitgebers, dass er ab 1.6. bei ihm anfangen kann.
Wenn er will kann er beim Amtsgericht seines Wohnorts einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Die prüfen dann, ob er tatsächlich zu wenig verdient, um sich einen RA leisten zu können und wenn das der Fall ist kann er mit dem Beratungshilfeschein zum Strafverteidiger, und sich beraten (!) lassen. Zum Termin wird der RA aber nicht mitkommen, das deckt der Schein nicht mit ab.

Ach so, und die Zeugen werden ev. gar nicht gehört, wenn Dein Bekannter, StA und Richter sagen: die brauchen wir nicht mehr.
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Markus1975
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 21:55    Titel: danke dir Antworten mit Zitat

aber ich weiss auch net ob das so einfach von statten geht schlisslich war er ja beim richter vor ab oder hat mit ihm ein telefonnat gehapt und der meinte weil er einschlägig vorbestraft ist gibt es auf jeden fall eine gerichtsverhandlung, nun ich persönlich denke das sie ihn gleich nach der verhandlung festnehmen wollen oder er ein paar tage später gehen muss , ich hoffe ich täusche mich da
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da täuschst Du Dich. Die Einladung zum Strafantritt würde er dann zu gegebener Zeit bekommen. Vor der Verhandlung "einfangen" tun sie ihn nur, wenn er nicht zum Termin kommt. Dann ergeht Vorführ- oder Haftbefehl. Der dient aber nur dazu, sicherzustellen, dass er an der Verhandlung teilnimmt. Er wird danach nicht gleich dabehalten.
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Markus1975
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 22:41    Titel: hmmm Antworten mit Zitat

ich hoffe es , das du recht hast, er ist sogar am überlgen ob er die arbeit annehmen soll da er nun schon ab montag probe arbeiten kann , ich sagte zu ihm auf jeden fall , er soll es von seinem neuen arbeit geber schrieftlich geben lassen das er ne aus sicht hat zum 1.6.06 an zu fangen aber das will er net aus angst das er fragt warum hmmmm wie kann mann ihm noch helfen ich denke gar net er muss hin gehen dann weiss mann mehr wede dir euch berichten wie es aus geggangen ist
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