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Holen die mich noch?

 
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Sebastian
Gast





BeitragVerfasst am: 28.11.04, 10:04    Titel: Holen die mich noch? Antworten mit Zitat

Hi und hallo,

habe das Forum hier ein bisschen durchsucht, aber leider keinen Beitrag gefunden der mir ein klare Antwort gibt.

Folgendes Problem:
Ich wurde mit 16 Wehrerfasst, mit 20 (1 Jahr nach meinem Ausbildungsende) mit T1 gemustert, habe aber sofort verweigert. Und bin Anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Seit dem nichts mehr von den Leuten gehört. Habe mich aber auch nicht um eine Zivistelle gekümmert. Bin fest Angestellter im Öffenltichen Dienst.
Nun werde ich in 11 Tagen 23 Jahre alt. Da es ja diese 23er Regelung gibt, frage ich mich nun, ob von denen noch was kommt und ich noch den Dienst ableisten muss, oder nicht!
Eine Kollege meinte, die Regelung das man mit 23 nicht mehr herangezogen wird würde nur bei Leuten gelten die noch nicht gemustert wurde, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.

Kann mir jemand helfen und mir sagen was nun Sache ist?

Vielen Dank schon mal
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T
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.11.04, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

im ZDG heißt es dazu:
Zitat:

Zivildienstgesetz

§ 24 Dauer des Zivildienstes (Gleiche Dauer wie Grundwehrdienst - Altersgrenzen)

(1) Zivildienst leisten Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend von Satz 1 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

1. wegen einer Zurückstellung nach § 11 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,

2. wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines anderen Dienstes im Ausland (§ 14 b), wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines freiwilligen Jahres (§ 14c) oder wegen der Ableistung eines freien Arbeitsverhältnisses (§ 15 a) nicht bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten,

3. wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthaltes (§ 23 Abs. 4) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten oder

4. nach § 44 Abs. 2 als aus dem Zivildienst entlassen gelten und Tage schuldhafter Abwesenheit vom Zivildienst nachzudienen haben (Absatz 4).

Abweichend von den Sätzen 1 und 2 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt

1. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet worden wären oder verwendet worden sind oder

2. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 14) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 14a) vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht zum Zivildienst herangezogen worden sind.

Bei Dienstpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Zivildienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus. § 79 Nr. 1 bleibt unberührt.

Die dort genannten Kriterien für eine mögliche Einberufung nach dem 23. Lebensjahr finde ich in Deiner Beschreibung nicht. Geh' die Kriterien selber nochmal durch.

T
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.11.04, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe meiner Meinung nach auch kein Kriterium dafür das die mich nach dem 23. Lebensjahr noch einziehen könnten. Ist denn mitlerweile normal das man durch einfaches "aussitzen" drum herum kommt?

Wie sieht es aus mit einer Bescheinigung von denen das ich nichts mehr machen müsste. Bekommt man von denen automatisch eine zugeschickt, oder kann man eine anfordern? Weil hätte schon gerne 100%ige Gewissheit.
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T
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.11.04, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ich sehe meiner Meinung nach auch kein Kriterium dafür das die mich nach dem 23. Lebensjahr noch einziehen könnten. Ist denn mitlerweile normal das man durch einfaches "aussitzen" drum herum kommt?

ja, "aussitzen" klappt in gut der Hälfte der Fälle.
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es aus mit einer Bescheinigung von denen das ich nichts mehr machen müsste. Bekommt man von denen automatisch eine zugeschickt, oder kann man eine anfordern? Weil hätte schon gerne 100%ige Gewissheit.

Automatisch erhältst Du keine solche Bescheinigung, und einen Rechtsanspruch auf eine solche hast Du auch nicht.

T
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