Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A ist Mitglied im Fitnesstudio.
Dieses hat aufgrund von Renovierungsarbeiten für einen Zeitraum von 10 Tagen geschlossen.
Im Vertrag findet Person A keinerlei Hinweis wie in diesem Fall mit dem schon gezahlten Mitgliedsbeitrag verfahren wird...
Hätte Person A im Allgemeinen einen Anspruch den Mitgliedsbeitrag für den entsprechenden Zeitraum erstattet zu bekommen?
Ich bin schon der Meinung, dass ein anteiliger Erstattungsanspruch besteht, weil für diesen Zeitraum der Renovierung, die zu Lasten des Betreibers geht, eine vertragliche Gegenleistung nicht erbracht wurde.
Hier ist ein solches Vorkommnis nicht einmal im Vertrag geregelt. Auch wenn in den AGB eine Regelung gestanden hätte, wäre diese unwirksam. So hat das Landgericht Stade entschieden:
Zitat:
1. Die in den AGB eines Tennis- und Freizeitcenters enthaltene Klausel, wonach das Studio aufgrund anfallender Renovierungsarbeiten oder anderer Gründe nach vorheriger Ankündigung schließen kann, benachteiligt den Kunden unangemessen im Sinne von § 9 I AGBG.
...
Die Beklagte war somit zur Unterlassung dieser Klauseln zu verurteilen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.