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recht.de :: Thema anzeigen - Mißbrauchsgebühr (§ 34 Abs. 2 BVerfGG)
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Mißbrauchsgebühr (§ 34 Abs. 2 BVerfGG)

 
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 22:08    Titel: Mißbrauchsgebühr (§ 34 Abs. 2 BVerfGG) Antworten mit Zitat

Hallo, liebes Forum,

Sie haben bestimmt schon einmal so oder ähnlich den Satz gehört: "Dann gehe ich eben nach Karlsruhe!" - was in der Regel die Absicht bedeutet, Verfassungsbeschwerde gegen ein nicht akzeptiertes (letztinstanzliches) Urteil zu erheben.

Das kann aber auch nach hinten losgehen, wie ein Beschluß des BVerfG vom 04.05.2006, Az. 2 BvR 398/06 (Pressemitteilung vom 18.05.2006) zeigt.

BVerfG hat folgendes geschrieben::
Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.

Daß das BVerfG eine sog. Mißbrauchsgebühr auferlegen darf, beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es war ja auch dreist, wegen einem Knöllchen für falsches Parken zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Der Anwalt wollte wohl in die Rechtsgeschichte eingehen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt wollte wohl in die Rechtsgeschichte eingehen.


Das ist es so manchem die 500 EUR wert. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Prima Urteil. So etwa sollte es in Zivilgerichtsprozessen von Anfang an geben.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gibts doch. Im Urteil steht dann:

Zitat:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
...

Also die Gerichtskosten und die eigenen außergerichtliche Kosten sowie die des Beklagten.

Demgegenüber sind die BVerfG-Verfahren gerichtskostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Deshalb wahrscheinlich die Mißbrauchsgebühr.
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wobei die Missbrauchsgebühr nur in verschwindend wenigen Fällen auferlegt wird und fast nie - außer man legt sie dem Anwalt direkt auf - erfolgreich vollstreckt wird, also iE mehr Kosten verursacht als sie einbringt.
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 02:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe nicht im Ansatz, was an der Verhängung einer Mißbrauchsgebühr durch das BVerfG nun besonders sein soll. Das passiert doch etliche Male im Jahr - pro Jahr werden allein 5 - 10 Entscheidungen zur Mißbrauchsgebühr veröffentlicht. Da dürfte die "Dunkelziffer" relativ hoch sein...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
nein, die Dunkelziffer von Missbrauchsgebühren liegt nahe null Smilie. Insgesamt wurden 2004 17 und 2005 sogar nur 13 Missbrauchsgebühren auferlegt, bei 5000 Verfahren also nahezu nie:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2005/A-VIII-2.html
Erst seit etwa zwei Jahren traut sich zumindest der zweite Senat gelegentlich (heißt: in zehn Fällen pro Jahr oder so), die Gebühr dem Anwalt direkt aufzuerlegen (und nicht der Partei). Vielleicht sinnvoll?
Gruß, dos
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hat der Anwalt dann gegen seinen Mandanten einen Erstattungsanspruch, wenn der unbedingt VerfB einlegen wollte und ordnungsgem. beraten wurde?
_________________
mfg
Klaus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte er? Es ist immer noch die Entscheidung des RA, ob er das Mandat niederlegt, weil er das Ansinnen des Mandanten für offensichtlich unbegründet hält oder nicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
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