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Hallo,
ich habe 6.11.2003 beim hiesigen T-Punkt einen DVD Player der Marke *Yakumo DVD Master XL2* für 49 Euro gekauft.
Nun steht drauf, das er auch VCD/SVCDs abspielen kann, was er nicht wirklich tut. Es gibt Sprünge mit Bild- und Tonaussetzer und das nervt. Mittlerweile funktioniert aus das Ein und Ausschalten auch nicht mehr.Auch sonst gibt es Probleme, auch bei DVDs und das sollte nun wirklich nicht sein!
Um es kurz zu sagen, es gibt immer mehr Probleme mit dem Ding. Darum wollten wir es umtauschen oder unser Geld zurück.
Heute früh war mein Man im T-Punkt und kam mit der Aussage wieder, das der T-Punkt ab dem Verkauf nichts mehr damit zu tun habe. Wir sollen uns direkt an den Hersteller wenden. Abgesehen davon, das ich das für eine Frechheit halte, weil ich das Gerät immerhin da gekauft habe und da auch den Service erwarte, haben wir mit dem Laden schon einges erlebt!
Ich glaube das auch nicht, weil ich irgendwo gelesen habe, das der Verkäufer 2 Jahre für die Gerät haftet.
Ich will nun später noch einmal mit hingehen und wollte fragen, ob sich jemand damit auskennt und ob es nicht etwas gibt, was ich ihm als Beweis sagen kann. Ein Urteil z.B. Außerdem würde ich lieber mein Geld zurück habe undmir n anständigen DVD Plyer holen, wo ich KEINE Probleme habe, wenn es Schwierigkeiten während der GArantiezeit gibt.. Ist das auch möglich?
Vielen Dank im Vorraus!
Liebe Grüße
Angie
vielleicht druckst Du ihm ein wenig aus dem BGB aus?!
Zitat:
§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Zitat:
§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Zitat:
§ 475
Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
Die ganzen Rechte schliessen sich an den Kaufvertrag an, der zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen wurde. Yakumo & Konsorten haben damit zunächst nicht das geringste zu tun. Also nicht einschüchtern lassen...
Aber das Recht zur Nachbesserung haben sie zunächst. Vorher kannst Du Dein Geld nicht zurückverlangen (es sei denn, sie verweigern die Nachbesserung endgültig - kannst Du Dir ja nachher von dem Mitarbeiter dann schriftlich geben lassen )
Hey, Super!!
Das werd ich mir ausdrucken und mitnehmen und DANN bin ich gespannt was er dazu sagen wird!
Ich danke Dir ganz recht Herzlich und werd später berichten was sich ergeben hat!
*ganzdankbarist*
Liebe Grüße
Angie
Hallo,
Als mein Man gerade nach Hause kam, hab ich das mit ihm durchgesprochen und er hat die Nase schon voll vom T-Punkt und dem ganzen Schrott, wie er es nennt..
Nun haben wir vorher auch schon mal vorsichtshalber die Nummer vom Service von Yakumo rausgesucht und da angerufen. Abgesehen vonder ewigen Warteschleife 12 ct die Minute) haben wir nun einges mehr erfahren.
Nun kommt das Teil zur Post und wird Reklamiert.
Alles mit denen abgesprochen.
Mein Man hat aber eh kein Bock mehr auf den Player...
Er meint, wenn er zurück kommt dann nehmen wir ihn als 2.Gerät und holen uns lieber einen DVD Recorder.
ichglaub, der traut den eh nix zu und selbst wenn der zurückkommt, dasnn geht er bestimmt wieder nur ein paar Monate. (Schwarzseher)
Na ja, bin gespannt. Mal sehen was es für gute Recorder gibt,die erschwinglich sind..
Aber bitte, bei aller Liebe nicht mehrYakumo! *fg*
Ich hab die Erfahrung gemacht, einmal Probleme mit ner Marke, immer Probleme.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe, das war sehr gut!
Liebe Grüße Angie
Schon mein Vater sagte immer: wer billigt kauft, kauft doppelt.
Bei einem Gerät, das sich an der äußersten unteren Grenze des preislich Möglichen bewegt, vollen Funktionsumfang plus Störungsfreiheit plus Langlebigkeit zu erwarten, ist schon ein wenig naiv.
Was meinen Sie schließlich, wie sich die Preisspanne von 49 EUR für den Yakumo zu über 1500 EUR für ein Sony- oder Pioneer-Topmodell erklärt? Bestimmt nicht durch diamantbesetzte Standfüße.
Hallo Michael,
ich glaube du liegst zumindest was die Preisspanne betrifft in einer anderen Welt!
Selbst High End Geräte kosten heute keine 1500,00 Euronen mehr.
Außerdem sollte mann ( und Frau ) bedenken das teuer nicht mit gut gleich zu setzen ist. Die meißeten teuren Markengeräte sind nämlich nicht in der Lage bestimmte DVD Arten +/- und RWs abzuspielen. MP3 und jpeg willich gar nicht erst erwähnen.
Und das ist von "High End" (Ã la Accuphase und Burmester) noch Welten entfernt.
Und wenn Sie mal die Mechanik eines solchen Gerätes mit der von 50-EUR-Playern vergleichen, dann werden Sie sehen, bei welchem von beiden man darauf wetten kann, daß er in 12 Monaten die Schublade nicht mehr aufbekommt.
>>Bestimmt nicht durch diamantbesetzte Standfüße.<<
Och schade, die würden sich auf meinem Platintischschen gut machen! *gg*
Ne, ich versteh schon.
Also, der Player ist nun schon seit Freitag weg und offenbar trotz unserer unfreien Sendung nicht zurückgekommen.
Bin gespannt. Aber wenn er zurückkommt, dann werd ich ihn bei (Wortsperre: Firmenname) reinsetzen und dann machen wir Nägel mit Köpfen!
Ja, naiv war das wirklich von uns.. Aber normalerweise schauen wir auch vorher z.B. bei Stiftung Warentest rein und fragen einen Bekannten, der sich mit so was immer top auskennt. Nur dieses Mal nicht und prompt auf die Nase gefallen.
Aber wie heißt es, hinfallen ist keine Schande, liegenbleiben schon
Wir haben einen gesehen, der soll 600 Euro kosten. War glaub ich , Pionneer oder (Wortsperre: Firmenname). Aber wirklich soo doll sind die noch nicht. Da scheint sich aber noch einges zu tun. Na mal sehen.
Liebe Grüße erst mal
Angie
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