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Berufsgruppenwechsel nach Abschluß einer BUV

 
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loonyxp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 14:33    Titel: Berufsgruppenwechsel nach Abschluß einer BUV Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte da mal eine ganz allgemeine Frage, die vielleicht auch für andere interessant ist Winken :

Angenommen jemand schließt eine Berufunfähigkeitsversicherung (BUV) ab und wird mit einer bestimmten Berufsgruppe (Risikogruppe) tariflich eingestuft, was passiert, wenn er (bei weiblichen Kandidaten ist es ja meist eh die günstigere Einstufung) die Berufsgruppe wechselt zu einer risikoreicheren oder risikoärmeren? Als Beispiel: Lagerarbeiter arbeitet nur noch im Büro oder Sektretär wird Sprengmeister oder Hufschmid. Muss die Versicherung dann die Beiträge anpassen (also eine neue Einstufung vornehmen)?

Schönen Gruß
loony
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rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 17:03    Titel: Re: Berufsgruppenwechsel nach Abschluß einer BUV Antworten mit Zitat

loonyxp hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich hätte da mal eine ganz allgemeine Frage, die vielleicht auch für andere interessant ist Winken :

Angenommen jemand schließt eine Berufunfähigkeitsversicherung (BUV) ab und wird mit einer bestimmten Berufsgruppe (Risikogruppe) tariflich eingestuft, was passiert, wenn er (bei weiblichen Kandidaten ist es ja meist eh die günstigere Einstufung) die Berufsgruppe wechselt zu einer risikoreicheren oder risikoärmeren? Als Beispiel: Lagerarbeiter arbeitet nur noch im Büro oder Sektretär wird Sprengmeister oder Hufschmid. Muss die Versicherung dann die Beiträge anpassen (also eine neue Einstufung vornehmen)?

Schönen Gruß
loony


die besserstufung wäre zu bejahen ja bzw. die schlecherstufung zu verneinen.

ciao,
rediman
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loonyxp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 18:16    Titel: Re: Berufsgruppenwechsel nach Abschluß einer BUV Antworten mit Zitat

rediman hat folgendes geschrieben::

die besserstufung wäre zu bejahen ja bzw. die schlecherstufung zu verneinen.


Schon klar, aber wie ist das rechtlich zu betrachten? Mit anderen Worten: Kommt es auf die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherung an? Was ist, wenn in den Bedingungen nichts dergleichen erwähnt ist? Oder gibt es gar Urteile dazu?

Schönen Gruß
loony
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