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Vertragsstrafe bei VOB-Vertrag

 
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AndiV
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Anmeldungsdatum: 21.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 10:38    Titel: Vertragsstrafe bei VOB-Vertrag Antworten mit Zitat

Hi
lassen sich Zins und Mietkosten bei Terminüberschreitung in Rechnung stellen wenn folgende Formulierung im Werksliefervertrag steht:

Die voraussichtliche Fertigstellung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistung, benötig ca. 15 KW. Die Vertragsparteien vereinbaren einen verbindlichen Fertigstellungstermin zum 1.12.2004. Sollte dieser Termin überschritten werden, so ist der Auftraggeber berechtigt seine anfallenden Zins- und Mietkosten in Rechnung zu stellen. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer noch genau dargestellt.

Abnahme des Projektes erfolgte am 04.06.05.

Wenn ja können diese Kosten mit Werkslohnforderungen aufgerechnet werden?
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Beide Forderungen stammen aus dem selben Vertrag, eine Aufrechnung ist somit möglich.
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