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Verfasst am: 21.05.06, 10:38 Titel: Vertragsstrafe bei VOB-Vertrag
Hi
lassen sich Zins und Mietkosten bei Terminüberschreitung in Rechnung stellen wenn folgende Formulierung im Werksliefervertrag steht:
Die voraussichtliche Fertigstellung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistung, benötig ca. 15 KW. Die Vertragsparteien vereinbaren einen verbindlichen Fertigstellungstermin zum 1.12.2004. Sollte dieser Termin überschritten werden, so ist der Auftraggeber berechtigt seine anfallenden Zins- und Mietkosten in Rechnung zu stellen. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer noch genau dargestellt.
Abnahme des Projektes erfolgte am 04.06.05.
Wenn ja können diese Kosten mit Werkslohnforderungen aufgerechnet werden?
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