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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 22.05.06, 07:49 Titel: Carport im Grenzabstand
So nun muß ich auch mal einen Fall schildern bei dem ich nicht sicher bin wie er zu handhaben ist.
Familie A ist stolzer Besitzer eines Reihenhauses. Vor dem Haus sind ca. 5,35m bis zur Grundstücksgrenze (Gehsteigkante). Rein theoretisch genügend Platz um einen Carport für einen Stellplatz zubauen. Laut LBauO Rheinland Pfalz bedarf es hierfür keine Baugenehmigung. Im Bebauungsplan dieses Gebietes wurde eine Bebauung im Abstand kleiner als 3m untersagt.
Wurde von der Gemeinde B bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Fehler gemacht oder hat der Bebauungsplan eine höhere Bindung als die LBauO.
Nach meinem Gefühl hat Familie A hier die schlechteren Karten, aber 100% sicher bin ich mir nicht. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Die LBO schreibt zwar vor, dass sie keine "formelle Genehmigung" für ein Carport brauchen, trotzdem dürfen sie nicht gegen (materielles) Baurecht z.B. in Form des Bebauungsplanes verstoßen. Will sagen, Fam.A könnte zwar einfach ein Carport bauen, weil sie keine Baugenemigung braucht. Wenn das Bauamt jedoch feststellt, dass das Carport den Vorschriften des Bebauungsplanes widerspricht, würde es in welcher Form auch immer tätig werden (z.B. Abrißverfügung).
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 23.05.06, 07:06 Titel:
Also im Bebauungsplan sind explizit Garagen,Stellplätze und Carports erwähnt. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 04.06.06, 10:20 Titel:
Zitat:
Mein Carport geht bis zur Grundstücksgrenze. Steht so im Bauplan und auch im Bebauungsplan drin
kopfkratz also den Zusammenhang mit dem Beitrag versteh ich jetzt aber nicht??? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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