Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Owi wegen Meldegesetz Hilfe!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Owi wegen Meldegesetz Hilfe!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Torstinho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 16:03    Titel: Owi wegen Meldegesetz Hilfe! Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr ...

Ihnen wird vorgeworfen, gegen die Bestimmungen des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt GVBl. LSA 335 vom 18.06.2004 verstoßen zu haben, indem Sie es unterlassen haben, sich innerhalb einer Woche nach Bezug einer neuen Wohnung anzumelden.
-Ornungswidrigkeit gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 37 Abs. 1 Ziff.1 MG LSA.


Zur Vorgeschichte, ich bin ins Wohnheim gezogen, wusste aber nicht, dass man sich anmelden muss -hatte davor schon in einer anderen Stadt studiert und wurde da nicht zu genötigt- jedenfalls habe ich eine Aufforderung an die Wohnheimadresse bekommen, da ich allerdings diese nirgends angegeben habe und somit auch nie auf die Idee kam den Briefkasten mal zu leeren, erst 1 Jahr später gefunden o.O Ich habe beim Amt meinen Erstwohnsitz hier angemeldet und dabei hat mir die "freundliche" Sachbearbeiterin, die anscheinend nicht von meiner Geschichte überzeugt war, das oben abgetippte Schreiben überreicht :/

Nun zu meiner Frage: Mit welchen Strafen kann ich rechnen? Gibt es eine Möglickeit diese irgendwie abzuwenden?

PS: Bin für jede Idee und Hilfe dankbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt doch "nur" ein kleines Bußgeld...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

waren Sie denn noch mit Erstwohnsitz in der vorherigen Wohnung angemeldet, die evtl. die elterliche Wohnung ist? Dann wäre es nachvollziehbar, daß Sie es versäumt hätten, einen Nebenwohnsitz anzumelden.
Wie die Gemeinde damit umgehen wird, bleibt abzuwarten. Mehr als ein Bußgeld wird es allerdings nicht werden. Eine Straftat haben Sie jedenfalls nicht begangen.

MfG
zW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Torstinho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich war mit Erstwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet und wie gesagt, habe ich erst den Briefkasten geleert als Werbung herausquoll. Ich wusste bis dato tatsächlich nicht, dass man die Wohnheimwohnung anmelden muss, zumal ich 3 Jahre in einer anderen Stadt studiert habe und da auch nicht damit konfrontiert wurde. Ich hoffe mal, dass das Bußgeld nicht zu hoch ausfällt, kann ja schon kaum die Miete bezahlen :/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

So billig ist das gar nicht - bis zu 500,- Euro sind drin.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Torstinho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab jetzt 2 Mglk. wie ich mit der Sache umgehe.

1. Ich schildere die Geschichte so wie sie geschehen ist, also so wie beschrieben, zeige Reue und bitte um milde Strafe, die dann recht hoch ausfallen wird oder

2. Ich versuche der Sachbearbeiterin zu verkaufen, dass ich nicht seit einem Jahr drin wohne sondern wegen Renouvierung etc. erst einen Monat drin wohne, sprich der eigentliche Bezug nichts mit dem im Mietvertrag abgeschlossenen Datum zu tun hat. Kann man, dass nachprüfen ob ich die Wahrheit sage bzw. wollen die überhaupt soviel Zeit etc. investieren? Theoretisch will die doch nur ihre Akte schließen. Im günstigsten Fall würde nur ein Strafe von einem Monat fällig werden im schlechtesten Fall wird die Sache durchschaut.

Wie soll ich mich verhalten? Wenn das stimmt das 500€ Strafe fällig werden, würde ich das Risiko also 2. eingehen es sei denn das wäre eine Straftat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Torstinho hat folgendes geschrieben::
2. Ich versuche der Sachbearbeiterin zu verkaufen, dass ich nicht seit einem Jahr drin wohne sondern wegen Renouvierung etc. erst einen Monat drin wohne, sprich der eigentliche Bezug nichts mit dem im Mietvertrag abgeschlossenen Datum zu tun hat. Kann man, dass nachprüfen ob ich die Wahrheit sage bzw. wollen die überhaupt soviel Zeit etc. investieren? Theoretisch will die doch nur ihre Akte schließen. Im günstigsten Fall würde nur ein Strafe von einem Monat fällig werden im schlechtesten Fall wird die Sache durchschaut.

So ein Quatsch - erstens ist ein Monat auch schon eine Owi und zweitens lässt sich diese Lüge wohl relativ einfach entlarven. Mit den Augen rollen
Also am besten schnellstmöglich ordnungsgemäß anmelden und um eine harte aber gerechte Strafe bitten ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst sollte man sich darum bemühen, den tieferen Sinn dieser Vorschrift zu durchschauen.

Welcher da lautet: rück die Kohle 'raus!
Gerichtet an Land und Bund.
Das wird im Zweifel nämlich nach Einwohnerzahl berechnet. Da zählt jede arme Seele (jedenfalls bei den Großstädten).
Fällt dabei auch noch ein Bußgeld ab, um so besser.
Köln hatte sich zu diesem Behufe praktischerweise eine Zweitwohnsitzsteuer einfallen lassen. Weiß aber nicht, wie weit die Stadt damit gekommen ist - war bisschen umstritten.
Lachen
Jedenfalls ist das Deinem gastlichen Studienort gegenüber überhaupt eine Unverschämtheit, dass Du noch bei Deinen Eltern gemeldet bist, ist das klar?
Also.
Strafe muss sein.
Hart und gerecht, da stimme ich schon zu.

Ich würde es mal mit folgendem versuchen:

Zitat:
§ 11OWiG:

Irrtum

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.


Wennste den Briefkasten vom Zweitwohnsitz gar nich erst geleert hast, dürfte das wohl auf Irrtum hindeuten.
Bleibt Fahrlässigkeit.
Die is normal billiger.

Die Städte haben kein Geld. Weswegen sie ihre kommunalen Beamten sorgfältig zu Raubrittern ausgebildet haben. Wird also nicht einfach.

Also, Fuffi is nu wirklich das äußerste der Gefühle!
Die Hälfte tuts auch. Das ist zweieinhalb mal Wildpinkeln oder ein unangeleinter Hund. Ich finde, das reicht.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Torstinho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke dir für den schnellen Rat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernhard Diener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ist mir als Student übrigens auch mal passiert.... die Masche "Entschuldigung, ich armer Student habe das vor lauter Stress und Prüfungen und... völlig vergessen" lief gut und günstig Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.