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Kosten für Vermessungsamt - wer muss zahlen?

 
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Julia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.11.04, 23:03    Titel: Kosten für Vermessungsamt - wer muss zahlen? Antworten mit Zitat

Wir haben ein Doppelhaus über einen Bauträger gekauft.

Jetzt haben wir im nachhinein überraschenderweise eine Rechnung direkt vom Vermessungsamt erhalten für die Vermessung des Grundstückes.

Da wir die Vermessung nie beauftragt haben fragen wir uns ob der Bauträger diese nicht zahlen müsste?.

In der Leistungsbeschreibung steht nichts Konkretes hierzu. Es heisst Erstellung des Bauantrages einschliesslich der erforderlichen Baueingabe- und Entwässerungsplanung ist im Preis enthalten - nicht enthalten sind Kosten für Hausanschllüsse.

Wie sieht es mit Kosten für Vermessung aus???

Danke
Julia
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen sie beim Vermessungsamr nach, wer die Vermessung bestellt hat. Aus eigenem Antrieb werden die nicht tätig.

Es gilt die alte Regel: Wer die Musik bestellt, zahlt diese auch
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vermessung bezahlt der Grundstückseigentümer
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vermessung eines Baugrundstücks kann auch amtlich veranlasst worden sein.
Zahlen muss dies immer der Grundstückseigentümer.
Allerdings sollte es sich um einen amtlichen Bescheid mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung handeln.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.11.04, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Also im normalfall muss der Erwerber die Kosten übernehmen. Ich arbeite selber bei einem Bauträger und wir haben in unseren Vertragen extra aufgeführt das die Gebäudeeinmessungskosten vom Käufer zu bezahlen sind.
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