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Verfasst am: 24.05.06, 12:38 Titel: Als Europäer in US-Haft
Hallo !
Vielleicht kann mir jemand bei der folgenden Frage behilflich sein:
Wenn man als Europäer oder gar EU-Angehöriger in den Staaten ein Verbechen begeht, dass zu einer Gefängnisstrafe und zu einer Ausweisung (removal) führt (i.d.R. Haftstrafe über 1 Jahr oder Sittenverstöße), wie lange kann man dann dort "festgehalten" werden ? Erlaubt das internationale Recht, dass Staaten, also hier die USA, Bürger eines anderen Staates für die gesamte Dauer der Haftstrafe in ihrem Land behalten, obwohl eine Ausweisung bereits besiegelt ist ? Gibt es für die Inhaftierten eine Möglichkeit, das Land zu verlassen und die Haftstrafe in ihrer Heimat abzusitzen ?
Vielen Dank im Voraus für jede Information.
Grüße
Jedda
Verfasst am: 24.05.06, 13:10 Titel: Re: Als Europäer in US-Haft
jedda hat folgendes geschrieben::
Erlaubt das internationale Recht, dass Staaten, also hier die USA, Bürger eines anderen Staates für die gesamte Dauer der Haftstrafe in ihrem Land behalten, obwohl eine Ausweisung bereits besiegelt ist ?
Ganz klar: ja. Nach dem innerstaatlichen Recht des Staates in dem die Verurteilung ergangen ist, kann sich allerdings zumindest ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Ersuchen zur Strafvollstreckung in den Heimatstaat überstellt zu werden ergeben.
Gibt es für die Inhaftierten eine Möglichkeit, das Land zu verlassen und die Haftstrafe in ihrer Heimat abzusitzen ?
Nach den §§48ff. IRG (http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html) können Urteile ausländischer Staaten auf Ersuchen dieses Staates in Deutschland vollstreckt werden. Das hilft dem Delinquenten aber nicht weiter, wenn der ausländische Staat kein entsprechendes Ersuchen an Deutschland richtet. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Hm, das hat mir schon etwas weitergeholfen. Leider ist der Fall, für den ich mich interessiere, etwas komplizierter: Es handelt sich dabei um einen rumänischen Staatsbürger, der als politischer Flüchtling in den USA gedultet wurde und dort seinen festen Wohnsitz hatte. Er wurde kurz nach den Vorfällen des 11. September wegen Diebstahls ("grand theft") zu einer Haftsrafe von 30 (!) Jahren verurteilt, mit der Begründung, es handle sich um einen Gewohnheitstäter (da in seinem "criminal record" eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Bewährungsstrafe geahndet worden war, vorlag). Der junge Mann wäre zu der damaligen Zeit in Deutschland höchstwahrscheinlich noch nach Jugendstrafrecht bestraft worden. Er befindet sich bereits seit 7 Jahren in Haft und wird als Rumäne behandelt wie ein Stück Dreck. Das Urteil wäre in einem anderen (europäischen) Staat niemals so hoch ausgefallen. Nebst einer großen Dummheit die er begangen hat ist dieser junge Mann das Opfer eines völlig unberechenbaren Rechtssystems geworden, das ihn härter bestraft als so manchen Mörder oder Vergewaltiger. Beim Diebesgut handelte es sich übrigens um ganze 3 Motorräder. Aber zurück zum Thema: WARUM halten die USA ihn für 30 Jahre zu Lasten ihrer eigenen Steuerzahler fest, wenn er genauso gut in seinem eigenen Land, das bald EU-Mitglied ist, seine Haftstrafe absitzen könnte ? Warum wissen Insassen in den USA nichts davon, dass es internationale Abkommen gibt, die folgendes besagen:
1) Jede verurteilte Person, auf die dieses Übereinkommen Anwendung finden kann, wird durch den Urteilsstaat vom wesentlichen Inhalt dieses Übereinkommens unterrichtet. 43
(2) Hat die verurteilte Person dem Urteilsstaat gegenüber den Wunsch geäußert, nach diesem Übereinkommen überstellt zu werden, so teilt der Urteilsstaat dies dem Vollstreckungsstaat so bald wie möglich nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils mit.
Stehen die USA mal wieder über den Dingen ?
Hi, welches Abkommen ist das denn? Sind ihm die USA beigetreten? Und eine Anmerkung: selbst wenn die USA den Häftling zur Verbüßung der Strafe überstellen würden, könnten Sie darauf bestehen, dass er seine 30 Jahre absitzt, dann eben in D (Fortsetzungsprinzip). D dürfte nicht ohne Zustimmung der USA die Strafe nach den hiesigen Sätzen einfach verringern (Umrechnungsprinzip). Ob ihm das soviel bringt?
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Hallo,
habe den Text unter folgendem Link gefunden:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv096100.html#Rn003
Ich wusste nicht, dass die Strafe nicht verringert weden darf. Irgendwie ergibt das für mich alles keinen Sinn. Es klingt vielmehr nach Rachsucht als nach einer rechtmäßigen Bestrafung (frei nach dem Motto "wenn Du in unser Land kommst und meinst Sch... bauen zu müssen, dann werden wir Dir schon zeigen wo es langgeht"). Tja, wenn das so ist, würde wohl eine Deportation nach Rumänien auch nicht mehr viel bringen. Die Zustände werden wohl in den dortigen Gefängnissen eher schlimmer sein.
Ich habe allerdings gelesen, dass die USA verpflichtet gewesen wären, die Festnahme und Verurteilung einer rumänischen Botschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung mitzuteilen. Der Inhaftierte hat angeblich dass Recht auf konsularischen Beistand, d.h. ein Vertreter der rumänischen Botschaft könnte ihn jederzeit ohne vorherige Anmeldung besuchen und ihn beraten. Dies ist aber niemals der Fall gewesen. Grund genug, eine Klage einzureichen ??
Jedda
Das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (Überstellungsübereinkommen), BGBl. II 1991 S. 1007-1017
Zitat:
Sind ihm die USA beigetreten?
Ja, mWv 01.07.1985 http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=112&CM=8&DF=&CL=GER _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Ich habe allerdings gelesen, dass die USA verpflichtet gewesen wären, die Festnahme und Verurteilung einer rumänischen Botschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung mitzuteilen. Der Inhaftierte hat angeblich dass Recht auf konsularischen Beistand, d.h. ein Vertreter der rumänischen Botschaft könnte ihn jederzeit ohne vorherige Anmeldung besuchen und ihn beraten. Dies ist aber niemals der Fall gewesen. Grund genug, eine Klage einzureichen ??
Was ich hier nicht so ganz verstehe:
Der Delinquent flieht als politischer Flüchtling aus Rumänien in die U.S.A. Dort wird ihm Asyl gewährt. Er wird im Gastgeberland mehrfach straffällig und rechtskräftig verurteilt und besteht anschließend auf den konsularischen Schutz ausgerechnet des Staates, aus dem er zuvor aus politischen Gründen geflohen ist?
Hallo !
Erstmal, die Idee stammt nicht von ihm. Zweitens, es ist mittlerweile über 10 Jahre her dass seine Familie in die USA geflohen ist. Er war zu der Zeit noch minderjährig. Rumänien wird nächstes Jahr EU-Mitglied. Das ist zwar keine Garantie für Freiheit und Rechtmäßigkeit, aber immerhin. Leider hat das ganze aber sowieso keinen Sinn, wenn der eigene Staat die Strafe eines anderern Staates nicht vermindern darf.
Man kommt schon auf so einige Gedanken, wenn man wegen des Diebstahls von 3 Motorrädern 30 Jahre im Knast verbringen soll.... Nicht, dass ich das in Schutz nehme. Ich finde auch, dass Immigranten nicht gerade in ihrem Gastland "die Sau rauslassen" müssen. Aber irgendwo hört es auch auf. Die USA kennen KEINE Grenzen, wenn es darum geht, ausländische Staatsbürger zu schikanieren, sei es vor Gericht oder bei einer gewöhnlichen Grenzkontrolle auf dem Flughafen. Ein "normaler" US-Bürger erhält 30 Jahre, wenn er mehrere Menschen vorsätzlich getötet hat. Aber nicht wegen eines Diebstahls.
Grüße
Jedda
Hi,
ich glaub in manchen Staaten, darunter Kalifornien, gibts für die dritte Tat, egal, was es ist, automatisch lebenslang (three strikes and you're out).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
mal ne ganz andere frage!? welches interesse sollte amiland daran haben ihn zu "bhalten"?
jeder der kaufmännisch denkt (und das unterstellt man den usa ja in der regel) sollte doch meinen das sie sogar froh sind wenn sie ihn los sind und deutschland für die teure haftverwahrung aufkommt und sich die usa so monatlich einige tausend dollar spart.
zudem sind die haftanstalten dort ja eh überfüllt..
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