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Handyvertrag vom Internet widerrufen

 
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Kall Mou Dei
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 11:31    Titel: Handyvertrag vom Internet widerrufen Antworten mit Zitat

Guten Morgen Smilie

Mal angenommen: A kauft beim Handyanbieter B ein Handy+Konsole. Er fand das Angebot gut, weil ihm das mit Vertrag 0€ kosten soll.
A hat zugeschlagen, Bestätigungsmail über 0€ bekommen. In der selben Mail war auch der Vertrag, den A unterschrieben hat und weggeschickt hat. Jedoch kam dann der Postbote mit dem Handy und verlangte sage und schreibe 312€. A hat natürlich verweigert und B sofort angerufen was denn da schiefgelaufen sei. Dann stellte sich heraus dass A ein total falscher Vertrag zugeschickt wurde. A ist das aber nicht aufgefallen da im Vertrag nichts über einen Preis steht und der andere Tarif ist ihm nicht aufgefallen.
B meinte, es wird sich sofort darum gekümmert wenn das Handy wieder auf Lager ist.
Desweiteren hat A einen Widerruf des Vertrages geschickt der genau 13 Tage nach Wareneingang beim Empfänger angekommen ist (10 Tage nach Versand). Er kann es beweisen da er das Einschreiben+Rückschein noch hat. (Fernabsatzgesetz)

Jedoch hat sich die Firma einen sch** darum gekümmert, A bekommt Rechnungen, Rechnungen, Kündigungen, Inkassounternehmen. Und A fällt auf das sogar noch ein versuchter Betrug da ist, denn bei einer Rechnung wird die komplette Grundgebühr für die 2 Jahre gefordert und dann nochmal extra für 3 Monate!! (also doppelt)

A hat bei C (B war nur sone Firma die das für die abwickelt oder so) angerufen wie bekloppt, jedesmal wurde gesagt, dass sich darum gekümmert wird, wie man sieht, ist nichts passiert. Und ihm wurde gesagt dass B C nicht den Widerruf geschickt hätte, was jedoch nicht As Problem ist!
Mitlerweile ist die Forderung bei denen bei fast 280€.
Wenn bis 20.05.2006 nicht bezahlt wird, wird B umgehend ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. A hat (natürlich) nicht bezahlt, weil er sich im Recht fühlt.

Nur ein Problem gibt es: A hat keinen Rechtsschutz, da er erst 19 Jahre alt ist. Kann denn A, falls er verklagt würde, die Anwaltskosten von B zurückverlangen?
Wie sieht generell das Recht aus? A hat 6 mal angerufen und 2 Briefe geschickt (inkl. Widerruf).

Bitte helft A, denn es ist wirklich extrem wichtig. Traurig
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A den fristgemäßen Zugang des Widerrufs beweisen kann, kann er das doch ganz bequem aussitzen.
Außerdem wäre der B beweispflichtig, daß A wirklich einen solchen Vertrag abgeschlossen hat (und nicht den "falschen"), wie er es behauptet.

Ich würde bei sowas gar nicht mehr lange rumtelefonieren, sondern sagen "dann verklag mich doch" (gerichtlichem Mahnbescheid aber widersprechen). Im Falle des Obsiegens hätte A einen Erstattungsanspruch bzgl. seiner Anwaltskosten gegenüber B.

Ein Hinweis zur Vorsicht aber: bei der Konstruktion mit B und C (die Sie im Nebensatz versteckt haben) sollte man doch prüfen, mit wem man nun den Vertrag geschlossen hat, B oder C.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kall Mou Dei
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal tausend Dank für die schnelle Antwort. Smilie

Also B ist eine Internetseite wo es sehr viele Handys gibt, mit allen Netzen, daher wird dann der passende Tarif gewählt. A hat bei B bestellt, daher auch dort den Widerruf hingeschickt. Am Telefon wurde auch mit keinem Wort erwähnt dass das falsch gewesen seie. Warum eigentlich auch? Dort hat A schließlich das Handy bestellt und auch den unterschriebenen Vertrag dort hingeschickt!

Und C ist nun der Vertragsanbieter gewesen, von dem A das Handy geschickt bekommen hat

Den gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen. Heißt das, dass ich warten soll, bis ich den gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten habe oder die Drohung auf Dieses?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kall Mou Dei hat folgendes geschrieben::
Heißt das, dass ich warten soll, bis ich den gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten habe
Ja.
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