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Freundin als Haushaltshilfe einstellen wegen Krankenkasse
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marxx2
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 13:22    Titel: Freundin als Haushaltshilfe einstellen wegen Krankenkasse Antworten mit Zitat

Meine Lebensgefährtin befindet sich in der unglücklichen Situation zur Zeit nicht Krankenversichert zu sein.

Der Weg dahin war typisch. Aus Ihrer Selbständigkeit heraus hatte sie schwierigkeiten die Beiträge zu zahlen und wurde von der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt. Private Kassen nehmen sie wegen ihrer Krankengeschichte nicht auf.

Inzwischen hat sie ihr Unternehmen eingestellt. Hartz IV wurde abgelehnt, weil mein Einkommen als ihr Lebenspartner zu hoch liegt.

Da es sicherlich noch einige Zeit dauern wird, bis meine Lebensgefährtin eine Festanstellung gefunden hat, suchten wir nach eine Möglichkeit sie in dieser Übergangsphase irgendwie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung unterzubringen.

Ich möchte gerne auf diesem Wege unsere Idee diskutieren.

Gerne möchte ich meine Lebensgefährtin als meine private Haushaltshilfe einstellen. Als Gehalt würden wir einen Betrag zwischen 400,01 Euro Brutto und 800 Euro Brutto festlegen, damit sie sich in die sogenannte Gleitzone befindet und damit wieder voll Sozialversicherungspflichtig wäre.

Es stellen sich ein paar Fragen für uns:

1. Wäre dies ein Weg sie wieder gesetzlich krankenversichern zu können?

2. Darf ich meine Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft als private Haushaltshilfe beschäftigen?
(Als Ehepartner dürfte ich das nicht, soweit ich rausgefunden habe)

3. Darf meine Lebensgefährtin in der Wohnung gemeldet sein, wo sie als private Haushaltshilfe angestellt wäre?
(Als Familienmitglied dürfte sie das nicht, nach meinen Recherchen)

Vielen Dank im voraus für euere Antworten

marxx2
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das es sich dabei um Ihre Lebensgefährtin handelt, muss zumindest auf der Anmeldung kenntlich gemacht werden. Daraufhin prüft dann die Krankenkasse, ob es sich um ein "echtes" Beschäftigungsverhältnis handelt.
Aus dem, was Sie hier schildern, würde vermutlich ein Beschäftigungsverhältnis verneint.
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marxx2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Wäre diese Hürde genommen, wenn wir die Beziehung "beenden" würden und meine Lebensgefährtin auf dem Papier umziehen würde?

marxx2
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens: Forenregeln beachten, keine unerlaubte Rechtsberatung!

Zweitens:
marxx2 hat folgendes geschrieben::
Wäre diese Hürde genommen, wenn wir die Beziehung "beenden" würden und meine Lebensgefährtin auf dem Papier umziehen würde?
Ganz allgemein: möglicherweise. Hoffentlich kriegt man dann die Beteiligten wegen Betruges dran.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt es Infos zur Gleitzone
http://www.400-euro.de/400/Gleitzone.html

Mal rein hypothetisch:
Ein Hauptmieter hat einen Untermieter und dieser Untermieter kann die vereinbarte Miete mangels Einkommen nicht zahlen, nun macht der Hauptmieter mit seinem Untermieter einen Arbeitsvertrag im Rahmen der Gleitzonenregelung und die Mietforderung wird gegen das Arbeitsentgelt verrechnet - wer könnte etwas dagegen haben?

Alternativ setzt der Hauptmieter seinen Untermieter wegen Mietrückständen auf die Strasse und dieser hat nun Anspruch auf ALG2 zu Lasten des Steuerzahlers.

In keiner Anmeldung von Angestellten habe ich je gesehen, dass danach gefragt würde, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer evt. möglicherweise vielleicht ein ("eheähnliches"???) Verhältnis haben könnten oder haben werden oder hatten oder ähnlich.

Amtliche Formulare sollte man korrekt ausfüllen und nicht noch alles mögliche dazuschreiben, was gar nicht gefragt wurde, das irritiert Beamte/Verwaltungen usw nur.

Ich finde diese Idee absolut super!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

lerafi hat folgendes geschrieben::
In keiner Anmeldung von Angestellten habe ich je gesehen, dass danach gefragt würde, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer evt. möglicherweise vielleicht ein ("eheähnliches"???) Verhältnis haben könnten oder haben werden oder hatten oder ähnlich.
Noch nie was von § 28 a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d SGB IV gehört? Schon seit Anfang letzten Jahres muss angegeben werden, wenn der Beschäftigte der Ehegatte oder Lebenspartner ist.
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ehegatte ist klar.
Aber was ist ein "Lebenspartner"?
Du meinst, Stefanie, gemäss "Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft"?
Da geht es aber doch um gleichgeschlechtliche LP, hier klingt es so, als ob es um m und w geht?
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Schon seit Anfang letzten Jahres muss angegeben werden, wenn der Beschäftigte der Ehegatte oder Lebenspartner ist.


Ja, aber "Lebenspartner" ist nicht die Konkubine, sondern der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (§ 33b SGB I). Selbiger wäre ohnehin schon familienversichert (im Regelfall), da ist der Trick also gar nicht nötig.
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ist in diesem § geregelt, was ein Lebenspartner ist?
Klär mich bitte auf, Stefanie.

Frage an FM:
Lebenspartner=Konkubine?

(*lachmichwech*)
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Schon seit Anfang letzten Jahres muss angegeben werden, wenn der Beschäftigte der Ehegatte oder Lebenspartner ist.


Ja, aber "Lebenspartner" ist nicht die Konkubine, sondern der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (§ 33b SGB I). Selbiger wäre ohnehin schon familienversichert (im Regelfall), da ist der Trick also gar nicht nötig.
Ich weiß, nur sehe ich es nicht ein, dies dem Threadersteller so auch zu sagen, da dieser ja ganz offensichtlich die Krankenkasse betrügen will. In diesem Fall kann man dann in meinen Augen auch eine solche Auskunft geben, wie der Laie das Gesetz interpretieren würde. Eben weil dieser den Zusammenhang zwischen diesen Paragraphen nicht ziehen würde.

Außerdem sollte dieser Betrug nicht vollzogen werden, weil selbst wenn die Lebensgefährtin dann angemeldet wird, der Rentenversicherungsträger bei seiner Prüfung hinter diesen Betrug kommen würde. Dies würde dann heißen, dass die Lebensgefährten nicht nur mit einer Anzeige rechnen müssen, sondern auch alle bisher bezogene Leistungen zurückerstatten müssen. Ein richtiger Versicherungsschutz kann somit nicht erschlichen werden.


@ lerafi
Da es in diesem Forum üblich ist, sich zu Sitzen, möchte ich Sie bitten, sich auch mir gegenüber daran zu halten.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist zulässig und auch kein Betrug.

Bei Ehegatten ist dies insbesondere bei Mitarbeit im Unternehmen des anderen Ehegatten möglich. Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen.

- Regelung soll einem Fremdvergleich statthalten
=> dh übliche Vergütung
- jeder sein eigenes Konto
- Zahlung durch monatliche Überweisung
- Gehaltsabrechnung
- ordnungsgemäße Anmeldung bei Berufsgenossenschaft usw.
- die Arbeit muss tatsächlich geleistet werden
- das Gehalt darf nicht wieder zurücküberwiesen werden (mann kann dies zB als Eigenanteil für Miete dennoch wieder zurückzahlen).
- schriftlicher Arbeitsvertrag mit Inhalt entsprechend Nachweisgesetz

Das ist auch nicht unmoralisch. Wenn zwei eheähnl. Partner "sehr genau" sind, ist es sogar logisch, dass der der den Haushalt führt, sich das bezahlen lässt, zumal er keinen Unterhaltsanspruch hat.

@ lerafi

Zitat:
Ein Hauptmieter hat einen Untermieter und dieser Untermieter kann die vereinbarte Miete mangels Einkommen nicht zahlen, nun macht der Hauptmieter mit seinem Untermieter einen Arbeitsvertrag im Rahmen der Gleitzonenregelung und die Mietforderung wird gegen das Arbeitsentgelt verrechnet - wer könnte etwas dagegen haben?


§ 107 II Gewerbeordnung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine Waren auf Kredit überlassen. Er darf ihm nach Vereinbarung Waren in Anrechnung auf das Arbeitsentgelt überlassen, wenn die Anrechnung zu den durchschnittlichen Selbstkosten erfolgt. Die geleisteten Gegenstände müssen mittlerer Art und Güte sein, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung der überlassenen Waren auf das Arbeitsentgelt darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen.

Im Übrigen kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des AN gegen unpfändbares Arbeitseinkommen aufrechnen.
_________________
mfg
Klaus
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Das ist auch nicht unmoralisch. Wenn zwei eheähnl. Partner "sehr genau" sind, ist es sogar logisch, dass der der den Haushalt führt, sich das bezahlen lässt, zumal er keinen Unterhaltsanspruch hat.

Da ist allerdings etwas dran, das kann man nicht leugnen. Allerdings lasse ich das nur für "Unterhaltsansprüche" gelten, nicht für einen "moralischen" Anspruch auf eine z.B. beitragsfreie Mitversicherung des Lebenspartners zu Lasten der Versichertengemeinschaft in der GKV.

Das Thema ist mir persönlich allerdings zu ernst und in gewisser Weise zu tragisch, als dass ich mich hier als Moralist aufspielen möchte. Diese Schicksale - wie von marxx2 beschrieben - gibt es inzwischen in D immer häufiger und dass mancher noch nicht einmal mehr als freiwillig Versicherter in die GKV aufgenommen wird.

Auch wenn möglicherweise der Gedanke von "Sparmodellen" beim TE im Vordergrund stand, kann ich nur folgenden Rat geben, um wieder Versicherungsschutz zu erlangen:
- zügig ein anderes, SV- und KV-pflichtiges Arbeitsverhältnis suchen und aufnehmen
oder
- alternativ mal alle gesetzlichen KK telefonisch abklappern und versuchen, sich als freiwillig Versicherte aufnehmen zu lassen
oder
- Thema noch mal beim Berater in der BA-Filiale zur Sprache bringen, schliesslich gibt es für HarzIV-Empfänger Möglichkeiten für KV-Schutz
oder am besten
- die Perle demnächst heiraten. Dann kann sie sich wahrscheinlich beitragsfrei beim TE mitversichern lassen.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Stefanie145:
Schön, dass Du selbst mal so deutlich sagst, dass Deine Informationen mit Vorsicht zu geniessen sind (schreib das doch direkt unten in Deine Signatur):

"Ich weiß (das ich hier die Unwahrheit sage, zumindest versuche, den Fragesteller vorsätzlich zu täuschen), nur sehe ich es nicht ein, dies dem Threadersteller so auch zu sagen, da dieser ja ganz offensichtlich die Krankenkasse betrügen will. In diesem Fall kann man dann in meinen Augen auch eine solche Auskunft geben, wie der Laie das Gesetz interpretieren würde. Eben weil dieser den Zusammenhang zwischen diesen Paragraphen nicht ziehen würde.

Super, so ein Forum "recht.de" - *lachmichwech* Fehlinformationsforum sollte es besser heissen.

Ich will nochmal erinnern, worum es geht:
Eine Frau hat nach der geltenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, freiwilliges Mitglied einer GKV (oder PKV) zu werden.
Diese Frau hat weder eigenes Einkommen, noch Vermögen, der ALG2-Antrag wurde abgelehnt, weil das Einkommen des Partners angerechnet wird.
Ich unterstelle hier mal, der Partner würde sogar den GKV-Beitrag für die freiwillige Versicherung bezahlen von ca 110,00 - 120,00 Euro/Monat - WENN der Gesetzgeber die Aufnahme nicht unmöglich gemacht hätte.
Die Frau ist nicht (z.Zt nicht, nicht mehr) berufstätig, hat also viel Zeit.
Ich unterstelle weiter, sie führt dem Partner den Haushalt: Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäsche usw.
Und der Partner will die Frau nun dafür korrekt bezahlen
(andere Männer würden vielleicht denken: warum bezahlen, was ich umsonst haben kann? Oder: dann kann ich sie auch direkt heiraten, kommt mich billiger ...)
Ich kenne den Haushalt natürlich nicht, unterstelle mal (recht knapp?) 10 Arbeitsstunden pro Woche á 10,00 Euro macht 433,00 pro Monat, also "Gleitzonenregelung".
Nun zahlt der Partner an die Frau netto ca 400,00 Euro/Monat und an SV ca 120,00 Euro /Monat (90,00 AG+30,00 AN), merke: also deutlich mehr als den (unmöglichen) freiwilligen GKV-Beitrag.

Das entspricht genau der geltenden Gesetzeslage.
Und Stefanie145 geht davon aus, dass hier eine GKV betrogen werden soll.

Sollte der Partner die Frau nicht für die geleistete Arbeit bezahlen und korrekt bei einer GKV anmelden und die Frau wird krank, was dann?
Über kurz oder lang wird die Krankenhilfe gem. SGB XII greifen, sprich: der Steuerzahler.
Wäre das bei Deinem Rechtsverständnis wirklich die "korrektere" Lösung, Stefanie145?

Was soll man dazu noch sagen?!

Solltest Du, marxx2 - und andere - diesen thread bis hier hin verfolgt haben, dann ist ja klar, wes Geistes Kind Stefanie145 ist
und dass Ihre "Auskünfte" mit grosser Vorsicht zu geniessen sind.
Mit allergrösster Vorsicht!
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windalf
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die einfachste Lösung ist natürlich ausziehen. Dann gibt es auch ALG2 und man ist auch sofort wieder versichert. Bekanntlich bettelt Vater Staat ja drum mehr zahlen zu dürfen und wundert sich dann warum auf einmal die Kosten explodieren...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Lerafi, zunächst mal grundsätzlich:
lerafi hat folgendes geschrieben::
@Stefanie145:
Schön, dass Du selbst mal so deutlich sagst, dass Deine Informationen mit Vorsicht zu geniessen sind
Nach knapp eineinhalb Jahren Mitgliedschaft im FDR sollten Sie wissen, daß grundsätzlich zunächst einmal alle Informationen von jedem Mitglied mit Vorsicht zu genießen sind (bei manchen mehr, bei manchen weniger).

lerafi hat folgendes geschrieben::
Super, so ein Forum "recht.de" - *lachmichwech* Fehlinformationsforum sollte es besser heissen.
Niemand zwingt Sie...

lerafi hat folgendes geschrieben::
Eine Frau hat nach der geltenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, freiwilliges Mitglied einer GKV (...) zu werden.
Das glaube ich ja nun gar nicht - haben Sie dafür einen Beleg? Abgesehen davon sieht Ihre Aussage zumindestens für mich wie eine Fehlinformation aus - der TE hat davon jedenfalls nicht gesprochen.

lerafi hat folgendes geschrieben::
WENN der Gesetzgeber die Aufnahme nicht unmöglich gemacht hätte.
Nochmal: woher haben Sie das?

lerafi hat folgendes geschrieben::
Und Stefanie145 geht davon aus, dass hier eine GKV betrogen werden soll.
Auch wenn es schwerfällt: das ist Meinungsfreiheit!
_________________
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