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Geringwertiger Gegenstand

 
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matze2006
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 14:32    Titel: Geringwertiger Gegenstand Antworten mit Zitat

wenn man für seine hauptberufliche Tätigkeit(Angestellter) sich einen laptop (wert 1000€) kauft und dazu einen drucker (300€), die beide eine Nutzungsdauer von 3 Jahren haben und die man ausschließlich privat nutzt, muss man dann die beiden Werte zusammenrechnen und dann über die jährliche Nutzungsdauer abschreiben? Oder muss man jedes Gut einzeln betrachten und den Drucker (als GWG)voll abschreiben und den Laptop anteilig?
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Beides zusammen, weil Peripheriegeräte nicht eigenständig nutzungsfähig sind.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Beides zusammen, weil Peripheriegeräte nicht eigenständig nutzungsfähig sind.


Nein.

Grundsatz: Einzelbewertung Ausrufezeichen

Die Tatsache, daß der Drucker nicht eigenständig (sinnvoll) nutzbar ist, ist noch kein Grund, diesen mit zum PC dazuzurechnen.

Außerdem ist die Eigenschaft "Peripheriegerät" noch kein Grund, eine eigenständige Nutzbarkeit zu verneinen, man denke dabei mal an sogenannte Multifunktionsgeräte, die z. B. Drucker, Kopierer und Fax in sich vereinen. Diese können selbstverständlich GWG sein.

Also: PC und Drucker jeweils einzeln bewerten und auf die Nutzungsdauer abschreiben.

MfG

Ronald
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man etwas abschreiben, das man ausschließlich privat nutzt?
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Wie kann man etwas abschreiben, das man ausschließlich privat nutzt?


Indem man es einfach macht...

Ich habe nicht gesagt, daß man die Abschreibungsbeträge als Werbungskosten abziehen kann.

MfG

Ronald
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matze2006
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:27    Titel: GWG Antworten mit Zitat

ups...ich meinte auch"ausschließlich betrieblich" nutzen.
Aber eine Voraussetzung des GWG ist doch, dass man diese selbständig nutzen kann. Aber ein drucker alleine hilft doch nicht viel.
Wenn also beide zusammenrechnet, muss man die dann also zusammen über die Nutzungsdauer abschreiben und als Werbungskosten ansetzen?
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 16:32    Titel: Re: GWG Antworten mit Zitat

matze2006 hat folgendes geschrieben::
ups...ich meinte auch"ausschließlich betrieblich" nutzen.
Aber eine Voraussetzung des GWG ist doch, dass man diese selbständig nutzen kann. Aber ein drucker alleine hilft doch nicht viel.
Wenn also beide zusammenrechnet, muß man die dann also zusammen über die Nutzungsdauer abschreiben und als Werbungskosten ansetzen?


Lies, was ich schrieb!

Nicht zusammenrechnen!
Nicht als GWG abschreiben!

MfG

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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Man sieht mal wieder -lieber Ronald- wie Sie aus einer Mücke eine Fliege und somit den Fragenden durcheinander gebracht haben.

Meine Antwort war zudem völlig ausreichend, wir haben hier einen ganz normalen Arbeitnehmer vorliegen der kein Anlageverzeichnis etc. zu führen hat.

Was unser Ronald sagen wollte und damit es für Sie verständlich wird:

1000 € auf 3 Jahre verteilen
und
300 € auf 3 Jahre verteilen.

Man kann auch die Summe bilden und 1300 € auf 3 Jahre verteilen, das Finanzamt wird da keine Probleme sehen.


Evtl. kürzt das Finanzamt noch um eine private Nutzung, demnach sollte ein stichhaltiger Nachweis der ausschließlichen berufl. Nutzung vorliegen.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Beides zusammen, weil Peripheriegeräte nicht eigenständig nutzungsfähig sind.


Nu ja, diese Logik ist auch nicht von ohne...

MfG

Ronald
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§ 31
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Beides zusammen, weil Peripheriegeräte nicht eigenständig nutzungsfähig sind.

Ich stimme bei, vorausgesetzt, es handelt sich um ein Peripheriegerät, dass tatsächlich nicht eigenständig nutzungsfähig ist. Ein Mulitifunktionsgerät wäre dies z. B. Dann ist auch nicht zusammenzurechnen.

Der BFH hat diese Frage, ich glaube im letzten Jahr, ausdrücklich so entschieden.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Nein.

Grundsatz: Einzelbewertung :!:


Hallo,

nein, das ist m.E. Käse. Einzelbewertung nur für Wirtschaftsgüter die auch selbständig nutzbar sind. Das ist der Drucker genausowenig wie die Tastatur oder das Lenkrad im Auto. Sie sind zwar austauschbar und anderen Hauptgeräten zuordbar, aber deswegen nicht selbständig nutzbar.

Insoweit gehört der Drucker mit dem PC zusammen aktiviert und zusammen über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Mfg vom

showbee
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nu ja, diese Logik ist auch nicht von ohne...


Naja, warum nicht?

Es ging doch um die Frage, ob der Drucker als GWG abgesetzt werden kann. Und darauf antwortete ich, dass beides abgeschrieben werden muss und die Begründung ist, weil der Drucker nicht selbständig nutzungsfähig ist, deshalb auch obwohl er nur 300 € gekostet hat und somit eigentlich GWG wäre.

Ich ging natürlich nicht davon aus, dass hier ein Multifunktionsgerät vorliegt. Das ist aus dem Text des Fragenden auch nicht ersichtlich, er spricht von einem Drucker...!
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Prinzip alles richtig.

Aber welcher Finanzbeamte kennt schon den Unterschied zwischen Peripheriegeräten und "Hauptgeräten" ?

Und wie will man einen Drucker auf die RND eines PC's abschreiben?
Völlig realitätsfremd, finde ich persönlich......

Im Alltag meist einfach als GWG abzuschreiben Lachen

Gruß

der petz
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. BFH Urteil 19.4.2004 VI R 135/01 :

Zitat:
Nach diesen Grundsätzen sind Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage in der Regel zwar selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.


Also bewertungsfähig sind sie schon, demnach ist die Aussage von Ronald korrekt.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Lt. BFH Urteil 19.4.2004 VI R 135/01 :

Zitat:
Nach diesen Grundsätzen sind Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage in der Regel zwar selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.


Also bewertungsfähig sind sie schon, demnach ist die Aussage von Ronald korrekt.


Danke. Sehr glücklich

MfG

Ronald
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