Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
|
Verfasst am: 18.05.06, 22:08 Titel: Mißbrauchsgebühr (§ 34 Abs. 2 BVerfGG) |
|
|
Hallo, liebes Forum,
Sie haben bestimmt schon einmal so oder ähnlich den Satz gehört: "Dann gehe ich eben nach Karlsruhe!" - was in der Regel die Absicht bedeutet, Verfassungsbeschwerde gegen ein nicht akzeptiertes (letztinstanzliches) Urteil zu erheben.
Das kann aber auch nach hinten losgehen, wie ein Beschluß des BVerfG vom 04.05.2006, Az. 2 BvR 398/06 (Pressemitteilung vom 18.05.2006) zeigt.
BVerfG hat folgendes geschrieben:: | Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann. |
Daß das BVerfG eine sog. Mißbrauchsgebühr auferlegen darf, beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. |
|
Nach oben |
|
|
Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 19.05.06, 08:02 Titel: |
|
|
Es war ja auch dreist, wegen einem Knöllchen für falsches Parken zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Der Anwalt wollte wohl in die Rechtsgeschichte eingehen. |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 20.05.06, 00:58 Titel: |
|
|
Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | Der Anwalt wollte wohl in die Rechtsgeschichte eingehen. |
Das ist es so manchem die 500 EUR wert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
|
Verfasst am: 20.05.06, 08:05 Titel: |
|
|
Hallöle
Prima Urteil. So etwa sollte es in Zivilgerichtsprozessen von Anfang an geben.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
|
Nach oben |
|
|
jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
|
Verfasst am: 20.05.06, 09:01 Titel: |
|
|
Hallo,
gibts doch. Im Urteil steht dann:
Zitat: | 1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
... |
Also die Gerichtskosten und die eigenen außergerichtliche Kosten sowie die des Beklagten.
Demgegenüber sind die BVerfG-Verfahren gerichtskostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Deshalb wahrscheinlich die Mißbrauchsgebühr. |
|
Nach oben |
|
|
Dos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
|
Verfasst am: 22.05.06, 15:33 Titel: |
|
|
Hi,
wobei die Missbrauchsgebühr nur in verschwindend wenigen Fällen auferlegt wird und fast nie - außer man legt sie dem Anwalt direkt auf - erfolgreich vollstreckt wird, also iE mehr Kosten verursacht als sie einbringt.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
|
Nach oben |
|
|
Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 25.05.06, 02:38 Titel: |
|
|
Ich verstehe nicht im Ansatz, was an der Verhängung einer Mißbrauchsgebühr durch das BVerfG nun besonders sein soll. Das passiert doch etliche Male im Jahr - pro Jahr werden allein 5 - 10 Entscheidungen zur Mißbrauchsgebühr veröffentlicht. Da dürfte die "Dunkelziffer" relativ hoch sein...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
|
Nach oben |
|
|
Dos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
|
Verfasst am: 25.05.06, 12:21 Titel: |
|
|
Hi,
nein, die Dunkelziffer von Missbrauchsgebühren liegt nahe null . Insgesamt wurden 2004 17 und 2005 sogar nur 13 Missbrauchsgebühren auferlegt, bei 5000 Verfahren also nahezu nie:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2005/A-VIII-2.html
Erst seit etwa zwei Jahren traut sich zumindest der zweite Senat gelegentlich (heißt: in zehn Fällen pro Jahr oder so), die Gebühr dem Anwalt direkt aufzuerlegen (und nicht der Partei). Vielleicht sinnvoll?
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
|
Nach oben |
|
|
0Klaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
|
Verfasst am: 25.05.06, 19:29 Titel: |
|
|
Hallo,
hat der Anwalt dann gegen seinen Mandanten einen Erstattungsanspruch, wenn der unbedingt VerfB einlegen wollte und ordnungsgem. beraten wurde? _________________ mfg
Klaus |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 25.05.06, 22:29 Titel: |
|
|
Warum sollte er? Es ist immer noch die Entscheidung des RA, ob er das Mandat niederlegt, weil er das Ansinnen des Mandanten für offensichtlich unbegründet hält oder nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
|