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Verfasst am: 27.05.06, 15:30 Titel: Wer kennt das Procedere der ZPO
Nach Vorbereitung durch entsprechende Schriftsätze kommt es zur mündlichen Verhandlung. Am Schluss bestimmt der Richter einen Verkündungstermin, nachdem ein schriftliches Verfahren abgelehnt wurde.
Zu diesem Termin erfolgt jedoch kein Urteil, sondern ein Beweisbeschluss für ein Gutachten.
Kann es nach vorliegendem Gutachten direkt zu einem Urteil kommen, oder muss dem nochmals eine Verhandlung vorhergehen?
Hi,
wenn die Parteien sich nicht mit einem schriftlichen Verfahren (§ 128 ZPO) einverstanden erklärt haben, wird es nochmal eine mündliche Verhandlung geben. Oder das Gericht fragt nach Eingang des Gutachtens (vielleicht ist das ja eindeutig) nochmal nach, ob im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll. Ausnahme: bei Kleinverfahren unter € 600,- Streitwert kann das Gericht, wenn keine Partei widerspricht, auch von sich aus schriftlich entscheiden (§ 495a ZPO).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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