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Umsatzsteuererklärung zusammen mit EStE abgeben?

 
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Tellus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 15:36    Titel: Umsatzsteuererklärung zusammen mit EStE abgeben? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn als 4(3)-Rechner die Einkommensteuererklärung für 2005 bereits im Februar abgegeben wird, ist es dann nicht ausreichend, wenn die Umsatzsteuererklärung bis 31. Mai 2006 nachgereicht wird? Mir ist nicht klar warum das Finanzamt bereits vor Ende Mai die Abgabe der Umsatzsteuererklärung anmahnen könnte. Hat sich denn da was geändert?

Danke und Gruß
Tellus
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nee, da hat sich nichts geändert.

Die wollten wahrscheinlich die Steuererklärungen bearbeiten und haben festgestellt, dass die Umsatzsteuererklärung nicht dabei war.

Deswegen haben die wohl einfach erinnert, nicht abgemahnt, man hätte es ja auch vergessen können....

Gruß

der petz
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 20:49    Titel: Re: Umsatzsteuererklärung zusammen mit EStE abgeben? Antworten mit Zitat

Tellus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn als 4(3)-Rechner die Einkommensteuererklärung für 2005 bereits im Februar abgegeben wird, ist es dann nicht ausreichend, wenn die Umsatzsteuererklärung bis 31. Mai 2006 nachgereicht wird? Mir ist nicht klar warum das Finanzamt bereits vor Ende Mai die Abgabe der Umsatzsteuererklärung anmahnen könnte. Hat sich denn da was geändert?

Danke und Gruß
Tellus


Die Logik dieser Handlung ergibt sich für mich leider nicht. Es dürfte klar sein, dass das frühzeitige Abgeben der ESt-Erklärung nichts bringt, weil erst mit der USt das FA veranlagt um z. B. die Gewinnermittlung bzw. EÜR mit den Angaben in der USt-Erklärung zu vergleichen.
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Tellus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 08:39    Titel: Re: Umsatzsteuererklärung zusammen mit EStE abgeben? Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Es dürfte klar sein, dass das frühzeitige Abgeben der ESt-Erklärung nichts bringt, weil erst mit der USt das FA veranlagt um z. B. die Gewinnermittlung bzw. EÜR mit den Angaben in der USt-Erklärung zu vergleichen.


Äh,wem dürfte das klar sein? Mir leider nicht, denn sonst hätte ich nicht gefragt. Verlegen
Trotzdem Danke für die Auskunft!
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Achso,

naja, die Daten der USt-Voranmeldungen sind zwar beim FA vorhanden -wenn nicht nur Jahresanmelder- trotzdem können sich zur USt-Erklärung Abweichungen ergeben. Dashalb überprüft das FA die USt natürlich mit den USt-Daten lt. EÜR.
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Tellus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. Allerdings gebe ich doch in der Umsatzsteuererklärung die Umsätze des Jahres 2005 an, unabhängig davon, wann ich die Vorsteuer abgeführt habe. In der EÜR ist z.B. der Dezember nicht drin, da er erst im Januar gezahlt wurde. Das weicht doch also ohnehin ab. Aber ich hab`s jetzt fertiggemacht und hingeschickt Sehr glücklich
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