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Urteil Oberstes Schweizer Gericht

 
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wunderlich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 5
Wohnort: mühlheim

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 05:39    Titel: Urteil Oberstes Schweizer Gericht Antworten mit Zitat

Kann ich mich in einem Rechtsstreit in Deuetschland auf ein Gerichtsurteil ( Ein Gutachten einer Schweizer Universität die für den Prozess ein Gutachten für das Gericht erstellt hat) berufen. Oder ist das Gutachten nichts wert weil die Schweiz nicht EU mitglied ist.

Hoffe die erklärung ist vertändlich

Danke für eure Hilfe
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Also, worauf wollen Sie sich denn nun berufen? Urteil oder Gutachten?

Aus Ihrer Schilderung wird zumindest mir nicht klar, was das Urteil in der Schweiz mit der EU zu tun hat, aber seis drum. Selbstverständlich können Sie sich auf dieses Urteil berufen, allerdings kann (und wahrscheinlich wird) der Richter das eher ignorieren. Mit dem Gutachten haben Sie möglicherweise bessere Chancen, wenn es denn tatsächlich auf den Fall in Deutschland anwendbar ist. Wobei ich mir auch bei einem Gutachten durchaus Unterschiede vorstellen kann: die Bereitschaft zur Berücksichtigung des Gutachtens durch den deutschen Richter dürfte je nachdem, ob es um Rechtsfragen oder z.B. technische Fragen geht, sinken oder steigen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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wunderlich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 5
Wohnort: mühlheim

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 03:40    Titel: gutachten Antworten mit Zitat

Es geht um ein Technisches Gutachten das ein Schweizer Gericht erstellen lassen hat.
Aber ich habe Sie verstanden.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe
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