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Verfasst am: 27.05.06, 05:39 Titel: Urteil Oberstes Schweizer Gericht
Kann ich mich in einem Rechtsstreit in Deuetschland auf ein Gerichtsurteil ( Ein Gutachten einer Schweizer Universität die für den Prozess ein Gutachten für das Gericht erstellt hat) berufen. Oder ist das Gutachten nichts wert weil die Schweiz nicht EU mitglied ist.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.05.06, 08:43 Titel:
Also, worauf wollen Sie sich denn nun berufen? Urteil oder Gutachten?
Aus Ihrer Schilderung wird zumindest mir nicht klar, was das Urteil in der Schweiz mit der EU zu tun hat, aber seis drum. Selbstverständlich können Sie sich auf dieses Urteil berufen, allerdings kann (und wahrscheinlich wird) der Richter das eher ignorieren. Mit dem Gutachten haben Sie möglicherweise bessere Chancen, wenn es denn tatsächlich auf den Fall in Deutschland anwendbar ist. Wobei ich mir auch bei einem Gutachten durchaus Unterschiede vorstellen kann: die Bereitschaft zur Berücksichtigung des Gutachtens durch den deutschen Richter dürfte je nachdem, ob es um Rechtsfragen oder z.B. technische Fragen geht, sinken oder steigen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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