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Autounfall

 
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eckel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 11:52    Titel: Autounfall Antworten mit Zitat

Hallo, der Sachverhalt ist folgender:

Person A hatte einen Autounfall. Dieser Person stand unter Schock, entfernte sich vom Auto und suchte die Polizei später auf. Person A hatte dann (ca. 2 stunden später) 1,5 Promille laut Test bei der Polizei.

Person A behauptet aber, nur der Beifahrer gewesen zu sein und eine fremde Person (B) sei gefahren die aber verschwunden ist nach dem Unfall.

Wenn nun niemand beweisen kann, oder Person B nicht auffindbar ist, dass Person A nicht fuhr, zahlt die Versicherung? Führerschein weg? Wird man glaubwürdiger wenn Person A eine Anzeige auf Unbekannt macht für Person B?

Person A kann sich nur erinnern die Person sei gefahren, da man selber schon zu betrunken war. Jedoch war Person B eine zuvor wildfremde Person. Gilt also nicht die Unschuldsvermutung? Und kann die Versichererung ohne Beweis die Zahlung nicht erfüllen? Bzw, muss sie es ja, nur später kann sie es doch durch ein eigenes Gutachten einen Teil (oder mehr) zurückverlangen? Welche Folgen könnte das ganze haben?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

gaanz großes kino. sowas passiert ja fast täglich. besoffener lässt einen wildfremden fahren. natürlich passiert ein unfall und beide entfernen sich unerlaubt vom unfallort.

die haftpflichtversicherung von A kann und sollte von A regress bis 5000,-€ fordern.
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dann war es halt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Folge: siehe Versicherungsbedingungen.
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eckel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Alright. Es gibt Zeugen die gesehen haben, dass zwei Personen im Auto waren. Wer wirklich hinter dem Steuer saß ist noch nicht genau definiert.

Die unbekannte Person entfernte sich vom Unfall Ort. Person A ging später zur Polizei. Noch zwei Fragen liebe Leute.

1. Angenommen es stellt sich heraus, wildfremde Person fuhr das Auto. Versicherung kann noch immer Regress fordern?

2. Eine Person entfernt sich unter Schock vom Unfallort, geht später zur Polizei. Das läuft unter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Theoretisch gibt es etliche Dinge die man tun sollte nach einem Unfall. Handelt hier jeder richtig?
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

eckel hat folgendes geschrieben::


1. Angenommen es stellt sich heraus, wildfremde Person fuhr das Auto. Versicherung kann noch immer Regress fordern?



.......und, wie soll das gehen?
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

eckel hat folgendes geschrieben::


1. Angenommen es stellt sich heraus, wildfremde Person fuhr das Auto. Versicherung kann noch immer Regress fordern?

2. Eine Person entfernt sich unter Schock vom Unfallort, geht später zur Polizei. Das läuft unter unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Theoretisch gibt es etliche Dinge die man tun sollte nach einem Unfall. Handelt hier jeder richtig?


Zu 1.) Kein Regress aber eventuell eine Vertragsstrafe, nämlich dann wenn Person A als alleiniger Führer des KFZ im Vertrag eingetragen war. Das einzige was noch zu einem Regress führen könnte wäre die Situation, dass der eigentliche Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Zu 2.) Ob jeder alles richtig macht steht überhaupt nicht zur Debatte. Wenn Fehler gemacht und erkannt werden, dann wird auch eine entsprechende Bestrafung stattfinden. Das einzige was Person A noch helfen könnte wäre einen auf Unzurechnungsfähig zu machen. Aber warum besinnt sich so einer nach 2 Stunden doch zur Polizei zu gehen?
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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