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Herr Z hat seine Steuererklärung immer durch einen Steuerberater machen lassen. In der Anlage FW zur Steuererklärung 2004 findet er in Zeile 8 - Anwendungen nach §7 Fördergebietsgesetz - einen vierstelligen Betrag.
Herr X hat sein 1982 gekauftes Haus 1994 grundlegend saniert/modernisiert. Hat es etwas damit zu tun? Kann der Betrag auch bei der Steuererklärung 2005 angegeben werden?
hi,
wenn im Jahr 1994 oder sogar noch später an das Haus gebaut wurde, konnte man damals noch bis zu 10 % pro Jahr von max. 40.000 DM steuerlich absetzen, 10 Jahre lang bis die 100 % abgeschrieben sind.
Um diese Geschichte geht es da, im letzten Jahr waren die 10 Jahre demzufolge noch nicht um. Wenn Du dir nicht sicher bist ob noch ein Restwert exestiert, dann schreibe einfach den Vorjahreswert ein, das Finanzamt korrigiert es eh, wenn es falsch ist.
liebe grüsse
lara
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